Zugehörigkeitskonflikte bei Auftragsverarbeitungsverträgen (AVV)
Zugehörigkeitskonflikte bei AVV entstehen, wenn ein Vertrag gleichzeitig für unterschiedliche Organisationen (Verantwortliche und Auftragsverarbeiter) gilt, da ein AVV sich immer auf eine vertragsschließende Organisation bezieht. Um Konflikte zu vermeiden, sollte der Vertrag für beide Organisationen separat erstellt werden. Über die Schaltfläche „Alle meine Organisationen“ lässt sich der Konflikt vorübergehend umgehen.
Bei der Erfassung von Auftragsverarbeitungsverträgen (AVV) kann es zu Zugehörigkeitskonflikten kommen, wenn ein Vertrag sowohl einer Organisation als Verantwortliche als auch einem anderen Unternehmen als Auftragsverarbeiter zugeordnet wird. Verträge zur Auftragsverarbeitung beziehen sich aus rechtlichen Gründen immer auf eine konkrete vertragsschließende Organisation (Vertragspartner 1).
Das System meldet einen Konflikt, wenn versucht wird, einen AVV zu bearbeiten, der für eine andere Organisation als die ausgewählte Organisation erstellt wurde. Um diesen Konflikt zu vermeiden, muss der AVV für beide Organisationen (Verantwortliche und Auftragsverarbeiter) separat erstellt werden.
Alternativ kann über die Schaltfläche Alle meine Organisationen rechts oben in die jeweils passende Organisation gewechselt werden, um den Konflikt zu umgehen. Dies ist jedoch nur eine vorübergehende Lösung, da der Zugriff dann nicht exklusiv auf eine Organisation beschränkt ist.
Um den Zugriff auf den AVV dauerhaft zu beschränken, sollte die Berechtigung nur für eine Organisation vorliegen, während der AVV für beide Organisationen separat erstellt wird.
Stichwörter: Auftragsverarbeitungsvertrag, AVV, Zugehörigkeitskonflikt, Verantwortliche, Auftragsverarbeiter, Organisation, Datenschutz, DSGVO
Zusammenfassung: Zugehörigkeitskonflikte bei AVV entstehen, wenn ein Vertrag gleichzeitig für unterschiedliche Organisationen (Verantwortliche und Auftragsverarbeiter) gilt, da ein AVV sich immer auf eine vertragsschließende Organisation bezieht. Um Konflikte zu vermeiden, sollte der Vertrag für beide Organisationen separat erstellt werden. Über die Schaltfläche „Alle meine Organisationen“ lässt sich der Konflikt vorübergehend umgehen.
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