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Zugehörigkeitskonflikte bei Auftragsverarbeitungsverträgen (AVV)

Zugehörigkeitskonflikte bei AVV entstehen, wenn ein Vertrag gleichzeitig für unterschiedliche Organisationen (Verantwortliche und Auftragsverarbeiter) gilt, da ein AVV sich immer auf eine vertragsschließende Organisation bezieht. Um Konflikte zu vermeiden, sollte der Vertrag für beide Organisationen separat erstellt werden. Über die Schaltfläche „Alle meine Organisationen“ lässt sich der Konflikt vorübergehend umgehen.

Letzte Aktualisierung:

Bei der Erfassung von Auftragsverarbeitungsverträgen (AVV) kann es zu Zugehörigkeitskonflikten kommen, wenn ein Vertrag sowohl einer Organisation als Verantwortliche als auch einem anderen Unternehmen als Auftragsverarbeiter zugeordnet wird. Verträge zur Auftragsverarbeitung beziehen sich aus rechtlichen Gründen immer auf eine konkrete vertragsschließende Organisation (Vertragspartner 1).

Ursache des Konflikts

Das System meldet einen Konflikt, wenn versucht wird, einen AVV zu bearbeiten, der für eine andere Organisation als die ausgewählte Organisation erstellt wurde.

Lösungen

Vertrag separat erstellen

Um diesen Konflikt zu vermeiden, muss der AVV für beide Organisationen (Verantwortliche und Auftragsverarbeiter) separat erstellt werden.

Vorübergehend: Organisationswechsel

Alternativ kann über die Schaltfläche Alle meine Organisationen rechts oben in die jeweils passende Organisation gewechselt werden, um den Konflikt zu umgehen. Dies ist jedoch nur eine vorübergehende Lösung, da der Zugriff dann nicht exklusiv auf eine Organisation beschränkt ist.

Dauerhafte Zugriffsbegrenzung

Um den Zugriff auf den AVV dauerhaft zu beschränken, sollte die Berechtigung nur für eine Organisation vorliegen, während der AVV für beide Organisationen separat erstellt wird.

Änderungen und Irrtümer können vorkommen. Die Angaben in diesem Artikel wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.

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