Fälligkeitsdatum bei Wiedervorlagen in Verarbeitungstätigkeiten
Bei Aufgaben, die automatisch aus einer Wiedervorlage einer Verarbeitungstätigkeit entstehen, wird das Fälligkeitsdatum nicht automatisch gesetzt. Die Aufgabe wird am Fälligkeitstag der Wiedervorlage für den zugewiesenen Benutzer erzeugt; das Feld „Fälligkeit“ muss anschließend manuell ergänzt werden.
Bei der Erstellung von Aufgaben aus Wiedervorlagen in den Verarbeitungstätigkeiten wird das Fälligkeitsdatum nicht automatisch befüllt. Die Aufgabe wird am Fälligkeitstag der Wiedervorlage für den im Feld Zugewiesen an hinterlegten Benutzer erstellt, und das Fälligkeitsdatum muss nachträglich manuell ergänzt werden.
Stichwörter: Wiedervorlage, Fälligkeitsdatum, Verarbeitungstätigkeit, Aufgabe, automatische Erstellung, manuelle Ergänzung
Zusammenfassung: Bei Aufgaben, die automatisch aus einer Wiedervorlage einer Verarbeitungstätigkeit entstehen, wird das Fälligkeitsdatum nicht automatisch gesetzt. Die Aufgabe wird am Fälligkeitstag der Wiedervorlage für den zugewiesenen Benutzer erzeugt; das Feld „Fälligkeit“ muss anschließend manuell ergänzt werden.
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