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Auftragsverarbeitungsverträge: Feedback zu einem Vertrag vom Vertragspartner anfordern

In preeco | datenschutz und preeco | informationssicherheit können Sie dem Vertragspartner eines Vertrages zur Auftragsverarbeitung über die im Bearbeitungsformular gesetzten Auswahlfelder erlauben, bestimmte Anhänge zu ergänzen, zu ändern oder zu löschen und einen Kommentar abzugeben. Über „Aktionen > Feedback von Vertragspartner einholen" senden Sie ihm einen Link zur Bearbeitung; nach der Rückmeldung werden Sie per E-Mail benachrichtigt und können die Eingaben vor der Unterzeichnung prüfen.

Letzte Aktualisierung:
Transkript des Videos
In diesem Video zeigen wir, wie Sie in preeco | datenschutz einen Vertragspartner um Feedback zu einem Auftragsverarbeitungsvertrag bitten. Unter Verträge, Verträge zur Auftragsverarbeitung sehen Sie alle AVVs. Öffnen Sie den gewünschten Vertrag. In der Detailansicht des Vertrags öffnen Sie das Aktionen-Menü. Klicken Sie auf Feedback von Vertragspartner einholen. Prüfen Sie die E-Mail-Adresse des Vertragspartners. Sie können optional eine Nachricht ergänzen und senden den Link dann ab. Fertig: Der Vertragspartner erhält eine E-Mail mit einem Link und kann die Daten im Vertrag direkt ergänzen.

Sie können in preeco | datenschutz und preeco | informationssicherheit dem Vertragspartner eines Vertrages zur Auftragsverarbeitung die Möglichkeit geben, bestimmte Anhänge zu ergänzen, zu ändern oder zu löschen sowie einen Kommentar abzugeben.

Bearbeitungsrechte für den Vertragspartner festlegen

Legen Sie zuerst in der Bearbeitungsansicht des Vertrages fest, welche Inhalte Ihr Vertragspartner bearbeiten darf. Dies steuern Sie über die jeweiligen Auswahlfelder im Bearbeitungsformular, z. B.:

  • „Ja, der Vertragspartner soll die Möglichkeit haben über die Funktion 'Feedback von Vertragspartner einholen' weitere Dateien hinzuzufügen, zu ändern oder zu löschen" (im Anhang „Technisch-Organisatorische Maßnahmen")
  • entsprechende Felder für Subunternehmer
  • den Gegenstand der Auftragsverarbeitung
  • weisungsberechtigte Personen
  • den Datenschutzbeauftragten
  • einen freien Kommentar

Diese Einträge können Sie vor der Unterzeichnung selbstverständlich überprüfen.

Feedback anfordern und prüfen

In der Detailansicht des Vertrages finden Sie unter „Aktionen > Feedback von Vertragspartner einholen" die Funktion, um dem Vertragspartner einen Link zu einer öffentlichen Bearbeitungsseite zu senden. Sobald Ihr Vertragspartner die Daten gespeichert hat, werden Sie per E-Mail benachrichtigt. Die Rückmeldung sehen Sie anschließend in der Detailansicht im Abschnitt „Feedback des Vertragspartners".

Bis wann Feedback möglich ist

Mit dem Beginn der Unterzeichnung endet die Feedback-Runde: Sobald der Vertrag den Status Zur Unterschrift vorliegend hat, lässt sich kein Feedback mehr anfordern, und eine zuvor verschickte Anfrage kann nicht mehr beantwortet werden. Möchten Sie den Text danach noch ändern, stellen Sie den Vertrag über den Status zurück – dabei werden allerdings alle bereits geleisteten Unterschriften gelöscht.

Änderungen und Irrtümer können vorkommen. Die Angaben in diesem Artikel wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.