VSME-Standard
Der VSME-Standard ist ein von der EFRAG entwickelter freiwilliger, stark vereinfachter Nachhaltigkeitsberichtsstandard für nicht kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen.
VSME steht für "Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed Micro-, Small- and Medium-sized Enterprises". Die EFRAG hat den Standard im Dezember 2024 finalisiert und der EU-Kommission übergeben; er richtet sich ausdrücklich an KMU, die nicht unter die CSRD-Berichtspflicht fallen, aber dennoch Nachhaltigkeitsinformationen strukturiert bereitstellen wollen oder müssen. Anders als die ESRS ist der VSME kein Rechtsakt mit Pflichtwirkung, sondern ein freiwilliges Rahmenwerk, das die EU-Kommission 2025 per Empfehlung zur freiwilligen Berichterstattung nicht kapitalmarktorientierter KMU aufgegriffen hat.
Der Standard ist modular aufgebaut. Das Basismodul (B1 bis B11) deckt mit wenigen Dutzend Datenpunkten die Grundlagen ab: Berichtsgrundlage, Strategien und Managementpraktiken, Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen der Scopes 1 und 2, Umweltverschmutzung, Biodiversität, Wasser, Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft sowie Beschäftigtenkennzahlen zu Arbeitssicherheit, Vergütung und Weiterbildung und Angaben zu Korruptions- und Bestechungsfällen. Das freiwillige Comprehensive-Modul (C1 bis C9) ergänzt unter anderem Geschäftsmodell und Strategie, Klimaziele und Transitionsplan, physische und transitorische Klimarisiken, Menschenrechtsrichtlinien und -vorfälle sowie Geschlechterdiversität im Leitungsorgan. Eine vollständige doppelte Wesentlichkeitsanalyse verlangt der VSME nicht; Angaben können nach dem Prinzip "if applicable" entfallen.
Praktische Bedeutung erhält der VSME vor allem als Schutzschild in der Wertschöpfungskette: Berichtspflichtige Großunternehmen, Banken und Versicherer fragen bei ihren Lieferanten ESG-Daten ab, und der VSME soll den Umfang dieser Abfragen begrenzen. Im Zuge des Omnibus-Pakets vom Februar 2025 hat die EU-Kommission einen entsprechenden Wertschöpfungsketten-Deckel vorgeschlagen, der sich am VSME orientiert. Anwendungsbereich, Schwellenwerte und Fristen der CSRD sind durch die "Stop-the-clock"-Richtlinie (EU) 2025/794 und die anschließenden Omnibus-Verhandlungen mehrfach verschoben und verändert worden; die endgültige Ausgestaltung sollte daher im Einzelfall geprüft und nicht als feststehend angenommen werden. Unstrittig ist, dass ein VSME-Bericht keiner externen Prüfpflicht unterliegt und deutlich weniger Datenpunkte umfasst als ein vollständiger ESRS-Bericht.
Rechtliche Grundlage
VSME – Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs (EFRAG, Dezember 2024); Empfehlung der EU-Kommission (2025) zur freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht kapitalmarktorientierter KMU; Bezug zur Richtlinie (EU) 2022/2464 (CSRD) und zur Richtlinie (EU) 2025/794 ("Stop the clock")
Praxisbeispiel
Ein Automobilzulieferer mit 180 Mitarbeitenden erhält von zwei Großkunden und seiner Hausbank drei unterschiedliche ESG-Fragebögen mit zusammen mehreren hundert Fragen. Die Nachhaltigkeitsverantwortliche entscheidet, statt jeden Fragebogen einzeln zu beantworten einen VSME-Bericht nach dem Basismodul zu erstellen: Sie erhebt Energieverbräuche und Scope-1- und Scope-2-Emissionen aus den Zähler- und Fuhrparkdaten, ergänzt Beschäftigten- und Arbeitssicherheitskennzahlen aus der Personalabteilung und dokumentiert vorhandene Richtlinien. Den Bericht stellt sie allen Anfragenden als einheitliche Datengrundlage zur Verfügung und verweist auf den Wertschöpfungsketten-Grundsatz, dass über den VSME hinausgehende Angaben nur nach individueller Abstimmung geliefert werden. Zusätzlich nutzt sie die erhobenen Kennzahlen als Ausgangsbasis für erste Reduktionsziele.
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