ESRS E3 Wasser- und Meeresressourcen
ESRS E3 ist der themenbezogene europäische Berichtsstandard, der Unternehmen zur Offenlegung ihrer Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasserverbrauch, Wasserentnahme und dem Schutz mariner Ressourcen verpflichtet.
ESRS E3 „Wasser- und Meeresressourcen“ ist einer der themenbezogenen Umweltstandards der European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) als delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 erlassen wurden. Der Standard adressiert die nachhaltige Nutzung und den Schutz von Wasser- und Meeresressourcen und verlangt von berichtspflichtigen Unternehmen, ihre wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in den Bereichen Wasserverbrauch, Wasserentnahme, Wasserableitung sowie den Schutz von Ozeanen und Meeren transparent darzulegen.
Ob ein Unternehmen über ESRS E3 berichten muss, ergibt sich aus der doppelten Wesentlichkeitsanalyse. Erst wenn Wasser- oder Meeresressourcen als wesentliches Thema identifiziert wurden, greifen die spezifischen Offenlegungspflichten. Diese umfassen insbesondere die Beschreibung von Strategien und Konzepten (Policies), Maßnahmen und Ressourcen sowie messbare Ziele. Bei den Kennzahlen (Metriken) stehen die gesamte Wasserentnahme, der Wasserverbrauch und die Wasserableitung im Vordergrund, jeweils mit besonderem Fokus auf Standorte in Gebieten mit hohem Wasserstress (Water-Stress-Areas). Auch eine geplante oder bestehende Wasserintensität in Relation zum Nettoumsatz kann offenzulegen sein.
ESRS E3 ist eng mit anderen Umweltstandards verzahnt: Auswirkungen auf Wasser- und Meeresressourcen hängen häufig mit Umweltverschmutzung (ESRS E2) und der Schädigung von Biodiversität und Ökosystemen (ESRS E4) zusammen. Methodisch knüpft der Standard an die EU-Taxonomie an, deren Umweltziel „Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen“ inhaltlich korrespondiert. Für viele Unternehmen besteht die zentrale Herausforderung darin, belastbare Daten entlang der eigenen Standorte und der Wertschöpfungskette zu erheben, Wasserstress-Risiken georeferenziert zu bewerten und die Angaben prüfungssicher gemäß den ESRS-Datenpunkten aufzubereiten.
Rechtliche Grundlage
ESRS E3 (Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 zur CSRD-Richtlinie (EU) 2022/2464)
Praxisbeispiel
Ein produzierendes Unternehmen mit Werken in Südeuropa stellt in seiner doppelten Wesentlichkeitsanalyse fest, dass mehrere Standorte in Gebieten mit hohem Wasserstress liegen. Die Compliance-Verantwortliche koordiniert daraufhin die Erhebung der Wasserentnahme und des Wasserverbrauchs je Standort, lässt die Lagen über ein anerkanntes Tool (z. B. WRI Aqueduct) auf Wasserstress prüfen und definiert ein Reduktionsziel für den Wasserverbrauch in den kritischen Regionen. Die Ergebnisse, Maßnahmen und Ziele werden gemäß den ESRS-E3-Datenpunkten im Nachhaltigkeitsbericht offengelegt und für die externe Prüfung mit Nachweisen dokumentiert.
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