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Nachhaltigkeit / ESG

ESRS E4 Biodiversität und Ökosysteme

ESRS E4 ist der themenbezogene EU-Berichtsstandard, der Unternehmen zur Offenlegung ihrer Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Biodiversität, Ökosysteme und Ökosystemleistungen verpflichtet.

ESRS E4 (Biodiversität und Ökosysteme) ist einer der themenbezogenen European Sustainability Reporting Standards, die im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) durch die delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 verbindlich eingeführt wurden. Der Standard verpflichtet berichtspflichtige Unternehmen dazu, transparent darzulegen, wie sich ihre Geschäftstätigkeit auf die Artenvielfalt, auf Land-, Süß- und Meeresökosysteme sowie auf die von diesen Ökosystemen erbrachten Leistungen auswirkt und welche finanziellen Risiken und Chancen sich hieraus ergeben.

Inhaltlich verlangt ESRS E4 zunächst Angaben zur Strategie und zum Geschäftsmodell im Hinblick auf naturbezogene Abhängigkeiten und Auswirkungen sowie einen Transitionsplan, der die Vereinbarkeit mit dem globalen Biodiversitätsrahmen (Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework) adressiert. Darüber hinaus sind Konzepte, Maßnahmen und Ziele zu Biodiversität und Ökosystemen offenzulegen, etwa zur Vermeidung der Verschlechterung von Lebensräumen, zur Reduzierung des Flächenverbrauchs und der Bodenversiegelung, zum Schutz invasionsgefährdeter Arten und zur Wiederherstellung degradierter Ökosysteme. Die Mitigationshierarchie (Vermeiden, Minimieren, Wiederherstellen, Ausgleichen) bildet dabei den methodischen Rahmen.

Schließlich fordert ESRS E4 quantitative Metriken, darunter Angaben zu Standorten in oder nahe biodiversitätssensiblen Gebieten, zur Landnutzungsänderung sowie zum Zustand von Arten und Ökosystemen. Welche dieser Datenpunkte tatsächlich zu berichten sind, ergibt sich aus der doppelten Wesentlichkeitsanalyse: Nur wenn Biodiversität und Ökosysteme für das Unternehmen aus Impact- oder Finanzperspektive wesentlich sind, wird E4 verpflichtend. Da viele Wertschöpfungsketten stark von intakter Natur abhängen, gewinnt der Standard für Branchen wie Landwirtschaft, Lebensmittel, Bau, Bergbau und Energie erhebliche Bedeutung.

Rechtliche Grundlage

ESRS E4 (Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772); CSRD (Richtlinie (EU) 2022/2464); Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework

Praxisbeispiel

Ein Lebensmittelkonzern stellt in seiner doppelten Wesentlichkeitsanalyse fest, dass die landwirtschaftliche Vorkette stark von Bestäubungsleistungen und intakten Böden abhängt und zugleich zur Entwaldung beiträgt. Die Nachhaltigkeitsbeauftragte identifiziert daraufhin die wesentlichen Standorte in der Nähe von Schutzgebieten, erfasst die Landnutzungsänderung und entwickelt einen Transitionsplan mit Zielen zur entwaldungsfreien Beschaffung. Die zugehörigen ESRS-E4-Datenpunkte werden gebündelt, mit Verantwortlichkeiten hinterlegt und für die prüfungssichere Aufnahme in den Nachhaltigkeitsbericht dokumentiert.

Häufige Fragen

ESRS E4 ist kein verpflichtender Pflichtstandard für alle, sondern wird themenbezogen anwendbar, wenn die doppelte Wesentlichkeitsanalyse Biodiversität und Ökosysteme als wesentlich einstuft. Besonders betroffen sind Unternehmen aus Land- und Forstwirtschaft, Lebensmittel, Bau, Bergbau und Energie, deren Wertschöpfung stark von der Natur abhängt oder diese spürbar beeinflusst.
Ökosystemleistungen sind die direkten und indirekten Beiträge der Natur zum Wohlergehen von Mensch und Wirtschaft, etwa Bestäubung, Wasserreinigung, Bodenfruchtbarkeit oder Kohlenstoffspeicherung. ESRS E4 verlangt, die Abhängigkeit des Geschäftsmodells von solchen Leistungen sowie deren Beeinträchtigung transparent darzustellen.
Die Mitigationshierarchie ist der methodische Kern der Maßnahmenberichterstattung nach ESRS E4. Unternehmen müssen darlegen, wie sie negative Auswirkungen zunächst vermeiden, dann minimieren, anschließend geschädigte Ökosysteme wiederherstellen und nur verbleibende Beeinträchtigungen ausgleichen.

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