ESRS E4 Biodiversität und Ökosysteme
ESRS E4 ist der themenbezogene EU-Berichtsstandard, der Unternehmen zur Offenlegung ihrer Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Biodiversität, Ökosysteme und Ökosystemleistungen verpflichtet.
ESRS E4 (Biodiversität und Ökosysteme) ist einer der themenbezogenen European Sustainability Reporting Standards, die im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) durch die delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 verbindlich eingeführt wurden. Der Standard verpflichtet berichtspflichtige Unternehmen dazu, transparent darzulegen, wie sich ihre Geschäftstätigkeit auf die Artenvielfalt, auf Land-, Süß- und Meeresökosysteme sowie auf die von diesen Ökosystemen erbrachten Leistungen auswirkt und welche finanziellen Risiken und Chancen sich hieraus ergeben.
Inhaltlich verlangt ESRS E4 zunächst Angaben zur Strategie und zum Geschäftsmodell im Hinblick auf naturbezogene Abhängigkeiten und Auswirkungen sowie einen Transitionsplan, der die Vereinbarkeit mit dem globalen Biodiversitätsrahmen (Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework) adressiert. Darüber hinaus sind Konzepte, Maßnahmen und Ziele zu Biodiversität und Ökosystemen offenzulegen, etwa zur Vermeidung der Verschlechterung von Lebensräumen, zur Reduzierung des Flächenverbrauchs und der Bodenversiegelung, zum Schutz invasionsgefährdeter Arten und zur Wiederherstellung degradierter Ökosysteme. Die Mitigationshierarchie (Vermeiden, Minimieren, Wiederherstellen, Ausgleichen) bildet dabei den methodischen Rahmen.
Schließlich fordert ESRS E4 quantitative Metriken, darunter Angaben zu Standorten in oder nahe biodiversitätssensiblen Gebieten, zur Landnutzungsänderung sowie zum Zustand von Arten und Ökosystemen. Welche dieser Datenpunkte tatsächlich zu berichten sind, ergibt sich aus der doppelten Wesentlichkeitsanalyse: Nur wenn Biodiversität und Ökosysteme für das Unternehmen aus Impact- oder Finanzperspektive wesentlich sind, wird E4 verpflichtend. Da viele Wertschöpfungsketten stark von intakter Natur abhängen, gewinnt der Standard für Branchen wie Landwirtschaft, Lebensmittel, Bau, Bergbau und Energie erhebliche Bedeutung.
Rechtliche Grundlage
ESRS E4 (Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772); CSRD (Richtlinie (EU) 2022/2464); Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework
Praxisbeispiel
Ein Lebensmittelkonzern stellt in seiner doppelten Wesentlichkeitsanalyse fest, dass die landwirtschaftliche Vorkette stark von Bestäubungsleistungen und intakten Böden abhängt und zugleich zur Entwaldung beiträgt. Die Nachhaltigkeitsbeauftragte identifiziert daraufhin die wesentlichen Standorte in der Nähe von Schutzgebieten, erfasst die Landnutzungsänderung und entwickelt einen Transitionsplan mit Zielen zur entwaldungsfreien Beschaffung. Die zugehörigen ESRS-E4-Datenpunkte werden gebündelt, mit Verantwortlichkeiten hinterlegt und für die prüfungssichere Aufnahme in den Nachhaltigkeitsbericht dokumentiert.
Häufige Fragen
So unterstützt preeco Sie
Erfahren Sie, wie unsere Software Sie bei diesem Thema unterstützt.
Mehr erfahren