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Nachhaltigkeit / ESG

ESRS E5 Kreislaufwirtschaft

ESRS E5 ist der themenbezogene CSRD-Standard zur Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft und verlangt Angaben zu Ressourcenzuflüssen und -abflüssen, Materialflüssen sowie zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen.

Der European Sustainability Reporting Standard ESRS E5 „Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft" gehört zu den themenbezogenen Umweltstandards der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Er adressiert, wie ein Unternehmen Ressourcen einsetzt, in welchem Umfang es vom linearen „Entnehmen–Herstellen–Entsorgen"-Modell zu kreislauforientierten Geschäftsmodellen übergeht und welche Auswirkungen, Risiken und Chancen sich daraus entlang der eigenen Geschäftstätigkeit und der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette ergeben. Ziel ist es, den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft transparent zu machen und die Abkehr von der Übernutzung natürlicher Ressourcen darzustellen.

ESRS E5 umfasst mehrere Offenlegungsanforderungen (Disclosure Requirements): Konzepte (E5-1), Maßnahmen und Mittel (E5-2) sowie Ziele im Zusammenhang mit der Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft (E5-3). Hinzu kommen quantitative Metriken zu Ressourcenzuflüssen (E5-4), zu Ressourcenabflüssen einschließlich Produkten und Materialien (E5-5) sowie zu den voraussichtlichen finanziellen Auswirkungen (E5-6). Erwartet werden unter anderem Angaben zum Gesamtgewicht eingesetzter Materialien, zum Anteil biologischer und nachwachsender Rohstoffe, zum Anteil von Sekundär- bzw. Rezyklatmaterial, zur Dauerhaftigkeit, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit von Produkten sowie zu Abfallaufkommen, getrennt nach gefährlichem und nicht gefährlichem Abfall und nach Verwertungs- bzw. Beseitigungswegen.

Ob und in welchem Umfang ESRS E5 berichtspflichtig ist, ergibt sich aus der doppelten Wesentlichkeitsanalyse: Nur wesentliche Themen müssen vollständig nach den jeweiligen Datenpunkten offengelegt werden. Für ressourcenintensive Branchen wie Produktion, Bau, Verpackung, Textil oder Elektronik ist Kreislaufwirtschaft regelmäßig wesentlich. ESRS E5 steht zudem in engem Zusammenhang mit der EU-Taxonomie (Umweltziel „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft"), dem EU-Aktionsplan Kreislaufwirtschaft und der Ökodesign-Verordnung. Eine belastbare Datengrundlage zu Materialflüssen ist damit nicht nur für die CSRD-Berichterstattung, sondern auch für Taxonomie-Konformität und regulatorische Produktanforderungen entscheidend.

Rechtliche Grundlage

ESRS E5 (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772); Art. 19a, 29a, 29b Richtlinie 2013/34/EU (CSRD)

Praxisbeispiel

Ein Verpackungshersteller stuft im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse das Thema Kreislaufwirtschaft als wesentlich ein. Die Nachhaltigkeitsverantwortliche erfasst für ESRS E5 das Gesamtgewicht der eingesetzten Materialien, trennt nach Primär- und Rezyklatanteil und ermittelt den Anteil recyclingfähiger Produkte am Sortiment. Für die Ressourcenabflüsse dokumentiert sie das Abfallaufkommen nach gefährlich/nicht gefährlich sowie die Verwertungswege (Recycling, energetische Verwertung, Deponie). Auf dieser Basis formuliert das Unternehmen ein messbares Ziel – etwa 50 Prozent Rezyklatanteil bis 2030 – und hinterlegt Maßnahmen und Budgets, sodass Konzepte (E5-1), Maßnahmen (E5-2) und Ziele (E5-3) prüfungssicher nachvollziehbar sind.

Häufige Fragen

ESRS E5 verlangt Angaben zu Konzepten, Maßnahmen und Zielen der Ressourcennutzung sowie quantitative Metriken zu Ressourcenzuflüssen (E5-4), Ressourcenabflüssen einschließlich Produkten und Abfall (E5-5) und voraussichtlichen finanziellen Auswirkungen (E5-6). Erfasst werden unter anderem Materialgewichte, Rezyklatanteile, Recyclingfähigkeit und Abfallmengen nach Verwertungsweg.
Nein. Wie alle themenbezogenen ESRS ist E5 nur dann vollständig zu berichten, wenn das Thema Kreislaufwirtschaft in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich identifiziert wurde. Für ressourcenintensive Branchen ist dies regelmäßig der Fall, während weniger materialintensive Unternehmen das Thema unter Umständen als nicht wesentlich einstufen können.
ESRS E5 und die EU-Taxonomie greifen beim Umweltziel „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft" ineinander. Die für E5 erhobenen Daten zu Materialflüssen und Rezyklatanteilen bilden eine wichtige Grundlage, um Taxonomiefähigkeit und Taxonomie-Konformität wirtschaftlicher Tätigkeiten zu beurteilen und doppelte Datenerhebungen zu vermeiden.

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