CISIS12
Ein 12-Schritte-Modell als Einstieg in die Informationssicherheit, besonders geeignet für kommunale Verwaltungen und KMU.
CISIS12 (Common Information Security Implementation Standard 12) ist ein praxisorientiertes 12-Schritte-Modell zur Einführung von Informationssicherheit, das vom IT-Sicherheitscluster e.V. entwickelt wurde. Es richtet sich speziell an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie kommunale Verwaltungen, die mit begrenzten Ressourcen einen strukturierten Einstieg in die Informationssicherheit suchen. Das Modell ist deutlich schlanker als ISO 27001 oder der BSI IT-Grundschutz, aber inhaltlich mit beiden kompatibel.
Die zwölf Schritte führen von der Bestandsaufnahme und Sicherheitsleitlinie über die Risikoanalyse, Notfallplanung und Schulungen bis hin zur Überprüfung und kontinuierlichen Verbesserung. Jeder Schritt enthält konkrete Handlungsempfehlungen und Vorlagen, die eine selbstständige Umsetzung ohne externe Berater ermöglichen. In Bayern ist CISIS12 als Mindeststandard für kommunale IT-Sicherheit vorgeschrieben und wird durch die Bayerische Verwaltungsschule (BVS) unterstützt.
Für Unternehmen, die mittelfristig eine ISO-27001-Zertifizierung anstreben, kann CISIS12 als sinnvoller erster Schritt dienen, da die erarbeiteten Dokumente und Strukturen in ein vollständiges ISMS überführt werden können. Für viele KMU und Kommunen stellt CISIS12 jedoch bereits ein angemessenes und dauerhaftes Sicherheitsniveau dar, das die wesentlichen Risiken adressiert und ohne großen bürokratischen Aufwand aufrechterhalten werden kann.
Rechtliche Grundlage
CISIS12 Standard (IT-Sicherheitscluster e.V.), Bayerisches E-Government-Gesetz (BayEGovG)
Praxisbeispiel
Eine bayerische Gemeindeverwaltung mit 45 Beschäftigten muss den CISIS12-Standard als Mindestanforderung für kommunale IT-Sicherheit umsetzen. In einem ersten Workshop werden die zwölf Schritte mit dem IT-Verantwortlichen durchgearbeitet und eine Sicherheitsleitlinie verabschiedet. Im Rahmen einer Risikoanalyse werden kritische Systeme wie das Einwohnermeldesystem und die Finanzbuchhaltung identifiziert und mit Schutzmaßnahmen versehen. Innerhalb von vier Monaten hat die Gemeinde alle zwölf Schritte dokumentiert und kann dies gegenüber dem Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht nachweisen.
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