So läuft es heute in den meisten Unternehmen
Im Umgang mit KI und Datenschutzdokumentation haben sich zwei Extreme eingestellt. Beide sind nachvollziehbar, und beide erzeugen am Ende dasselbe Problem: Niemand kann sagen, woher eine Angabe kommt.
Das erste Extrem: KI ist untersagt. Es gibt eine Hausregel, die generative Modelle für interne Unterlagen ausschließt. Also entsteht jede Verarbeitungstätigkeit, jede Datenschutz-Folgenabschätzung und jede Datenschutzerklärung von Hand. Wirklich von Hand entsteht sie dabei selten. Fast immer wird das nächstgelegene ähnliche Dokument geöffnet, unter neuem Namen gespeichert – „DSFA_Bewerbermanagement_neu.docx" – und halb angepasst. Zweck und Bezeichnung werden überschrieben, die Empfängerkategorien bleiben stehen, die Löschfrist wird übersehen. Eine Angabe, die vor vier Jahren einmal falsch eingetragen wurde, wandert so durch ein Dutzend Dokumente weiter. Der Fehler ist nicht die Handarbeit, sondern dass Kopieren als Sorgfalt gilt.
Das zweite Extrem: der öffentliche Chatbot. Wer unter Termindruck steht, lässt sich den Text erzeugen, den er gerade braucht. Die Frage lautet „Schreibe mir eine Verarbeitungstätigkeit für unser Bewerbermanagement", das Ergebnis wird gelesen, für plausibel gehalten und in das Dokument kopiert. Dann beginnt der eigentliche Schaden. In der Akte steht ein Absatz, zu dem niemand mehr sagen kann, mit welcher Eingabe er erzeugt wurde, welche Angaben aus dem Haus ihm zugrunde lagen, welches Modell geantwortet hat und ob ihn nach der Erzeugung jemand fachlich geprüft hat. Die Formulierung ist sauber, die Struktur vollständig, die Herkunft weg.
In beiden Fällen ist der Ablauf derselbe. Der Text entsteht am Arbeitsplatz einer einzelnen Person, wandert per E-Mail an das Sammelpostfach datenschutz@, wird von dort in den Ordner „Datenschutz/Dokumentation/2026" gelegt und gilt damit als erledigt. Eine Rückfrage aus dem Fachbereich beantwortet in der Regel wieder dieselbe Person, weil nur sie weiß, was in dem Dokument steht.
Beides fällt im Alltag nicht auf. Der Text sieht in beiden Fällen aus wie Dokumentation.
Der Moment, in dem es auffällt
Es fällt bei einer Prüfung auf, und es fällt an einer sehr konkreten Stelle auf: Jemand fragt nach der Grundlage einer Risikobewertung. Warum wurde dieses Risiko als beherrschbar eingestuft? Auf welche technischen und organisatorischen Maßnahmen stützt sich die Einschätzung? Wer hat das entschieden, und wann?
Auf diese Frage gibt es nur zwei Antworten. Entweder es existiert ein Prüfpfad – die verknüpften Objekte, ein Protokolleintrag, eine freigegebene Revision mit Datum und Person. Oder es existiert ein gut formulierter Absatz, der genau so gut aus einer Vorlage von 2019 wie aus einem Chatfenster von vorletzter Woche stammen kann. Die zweite Antwort ist die teurere, unabhängig davon, ob der Inhalt zufällig richtig war.
Die Analyse
Fünf Dinge, die ohne Prozess schiefgehen
Sie treten unabhängig davon auf, wie gut das eingesetzte Modell ist – sie entstehen aus dem fehlenden Ablauf um das Modell herum.
Verarbeitungstätigkeiten in preeco ansehenDer Entwurf klingt fertiger als er ist
Ein Modell erzeugt vollständige Sätze, auch wenn ihm Angaben fehlen. Plausibilität ist kein Nachweis: Ein glatt formulierter Abschnitt wird schneller freigegeben als ein erkennbar lückenhafter, obwohl er mehr Prüfung bräuchte.
Ohne eigene Daten bleibt der Entwurf allgemein
Eine KI, die die verknüpften Verarbeitungstätigkeiten, Auftragsverarbeitungen und technischen und organisatorischen Maßnahmen nicht kennt, erfindet sie. Das Ergebnis beschreibt ein durchschnittliches Unternehmen, nicht Ihres – und liest sich dabei zuversichtlich.
Herkunft und Prüfung sind nicht dokumentiert
Wer hat wann mit welchem Modell welchen Abschnitt erzeugt, und wer hat ihn danach geprüft? Steht das nirgends, ist der Absatz bei der nächsten Prüfung nicht verteidigungsfähig. Nachträglich rekonstruieren lässt er sich nicht.
Rechtliche Bewertungen werden übernommen statt geprüft
Der klassische Fall ist die Rechtslage im Drittland. Eine Einschätzung dazu ist ein Entwurf zur eigenen Prüfung, keine Auskunft. Wird sie unverändert übernommen, steht eine unbelegte Bewertung in einem Dokument, das als Nachweis dienen soll.
Alles oder nichts statt abschnittsweise
Ein komplett generiertes Dokument prüft niemand wirklich – es wird überflogen und abgehakt. Entsteht der Entwurf dagegen Abschnitt für Abschnitt, bleibt jede Passage einzeln bewertbar und jede Korrektur bleibt sichtbar.
Der Soll-Prozess in sechs Schritten
Der Unterschied zwischen brauchbarem und riskantem KI-Einsatz liegt nicht im Modell, sondern im Ablauf darum herum. Diese sechs Schritte beschreiben ihn.
1. Abschnittsweise arbeiten, nicht dokumentweise. Die KI ergänzt und überarbeitet einzelne Abschnitte – in Verarbeitungstätigkeiten, Verarbeitungstätigkeiten im Auftrag, Datenschutzerklärungen, Informationspflichten, Sicherheiten und Regelwerken, im TIA und in der DSFA. Wer ein ganzes Dokument in einem Zug erzeugt, verlagert die Prüfung auf einen Moment, in dem sie niemand mehr leistet.
2. Die KI auf die eigenen Objekte stellen. Ein Vorschlag ist nur so gut wie seine Grundlage. Für die DSFA-Vorschläge – die Einschätzung zur Erforderlichkeit nach Art. 35 Abs. 1 DSGVO, den strukturierten Risikokatalog und die dazu passenden Gegenmaßnahmen – sind die verknüpften Verarbeitungstätigkeiten, Auftragsverarbeitungen und TOM die Grundlage. Fehlt diese Verknüpfung, erfindet der Entwurf sie.
3. Vorschläge in einer Vorschau prüfen und einzeln auswählen. Beim Import eines bestehenden Verzeichnisses und beim Ableiten neuer Verarbeitungstätigkeiten aus einer Aufgabenbeschreibung entsteht zuerst eine Vorschau. Dort wird ausgewählt, was übernommen wird – und was nicht. Pauschal „alles übernehmen" ist der Punkt, an dem der Prozess kippt.
4. Als Entwurf übernehmen, erst nach fachlicher Prüfung freigeben. Übernommene Vorschläge sind Entwürfe. Die fachliche Prüfung findet vor der Freigabe statt, nicht danach. Das ist nicht nur Haltung: Mit der Freigabe entsteht automatisch eine Revision, und die friert genau den Stand ein, der geprüft wurde. Wer zuerst freigibt und dann liest, friert einen ungeprüften Stand ein.
5. Rechtliche Einschätzungen ausdrücklich als neutralen Entwurf behandeln. Im TIA ist die Bewertung der Rechtslage im Drittland bewusst als neutraler Entwurf zur eigenen Prüfung formuliert. Genauso zu behandeln ist die Einschätzung zur Erforderlichkeit nach Art. 35 Abs. 1 DSGVO. Diese beiden Stellen brauchen die fachliche Bewertung des Verantwortlichen, nicht eine Bestätigung.
6. Den Generierungsmodus zur Aufgabe passen. Der Generierungsmodus ist wählbar: automatisch, deterministisch oder Reasoning in Stufen. Für gleichbleibende Formulierungen über viele Dokumente hinweg ist der deterministische Modus die passendere Wahl. Für Risikokataloge lohnt eine höhere Reasoning-Stufe – sie liefert durchdachtere Inhalte und braucht länger.
Woran Sie einen Entwurf erkennen, den Sie nicht übernehmen dürfen
Vier Muster genügen, um problematische Vorschläge zu finden. Erstens: erfundene Empfängerkategorien – ein Dienstleister oder eine Stelle wird genannt, die es im Haus nicht gibt oder die diese Daten nie erhält. Zweitens: Löschfristen ohne Grundlage – eine konkrete Frist steht da, aber weder eine handelsrechtliche oder steuerrechtliche Aufbewahrungspflicht noch eine eigene Regelung stützt sie. Drittens: Rechtsgrundlagen, die nicht zum Zweck passen – eine Einwilligung, wo tatsächlich ein Vertrag erfüllt wird, oder ein berechtigtes Interesse ohne die zugehörige Abwägung. Viertens: Maßnahmen, die es im Haus nicht gibt – der Entwurf nennt eine Verschlüsselung, eine Protokollierung oder ein Rollenkonzept, das nirgends umgesetzt ist. Dieser vierte Fall ist der gefährlichste: eine Maßnahme im Dokument ist eine Zusage.
Vorher und nachher im direkten Vergleich
| Kriterium | Vorher: Handarbeit oder Chatbot | Nachher: Entwurf mit Prüfpfad |
|---|---|---|
| Erstentwurf | Abgetippt oder aus einem Altdokument kopiert | KI-Vorschlag je Abschnitt im strukturierten Formular |
| Grundlage des Entwurfs | Allgemeines Modellwissen | Verknüpfte Verarbeitungen, Auftragsverarbeitungen und TOM |
| Prüfschritt | Gelesen, für plausibel gehalten, eingefügt | Vorschau mit Auswahl je Vorschlag |
| Umfang je Lauf | Ganzes Dokument auf einmal | Einzelner Abschnitt, einzeln bewertbar |
| Nachweis der Herkunft | Nicht rekonstruierbar | KI-Aktivitätenprotokoll je Aufruf |
| Rechtliche Bewertungen | Als Ergebnis übernommen | Als neutraler Entwurf zur eigenen Prüfung |
| Freigabe und Revision | Speichern ohne Zwischenstand | Entwurf, fachliche Prüfung, Freigabe mit Revision |
| Wiederholbarkeit | Jeder Lauf klingt anders | Generierungsmodus zur Aufgabe gewählt |
In der Praxis
So sieht das in preeco | datenschutz aus
Die drei Bausteine, die aus einem KI-Vorschlag einen prüfbaren Entwurf machen.
Vorschläge je Abschnitt statt ganzer Dokumente
In Verarbeitungstätigkeiten ergänzt und überarbeitet die KI einzelne Abschnitte – optional inklusive Schwellwert-Analyse. Bestehende Verzeichnisse werden als DOCX oder XLSX importiert; „Verarbeitungstätigkeiten vorschlagen" leitet aus einer Organisation und der Beschreibung ihrer Aufgaben passende Tätigkeiten ab. In beiden Fällen prüfen Sie in einer Vorschau und wählen aus, was als Entwurf übernommen wird.
DSFA und TIA mit Bezug zu Ihren Objekten
Für die Datenschutz-Folgenabschätzung schlägt die KI die Einschätzung zur Erforderlichkeit nach Art. 35 Abs. 1 DSGVO, einen strukturierten Risikokatalog und passende Gegenmaßnahmen vor – auf Grundlage der verknüpften Verarbeitungstätigkeiten, Auftragsverarbeitungen und TOM. Im TIA ist die Bewertung der Rechtslage im Drittland bewusst als neutraler Entwurf zur eigenen Prüfung formuliert.
Protokoll und Revision als Prüfpfad
Das KI-Aktivitätenprotokoll erfasst jeden Aufruf – erfolgreich oder fehlgeschlagen – mit Zeitpunkt, Status, Benutzer:in, Funktion, Modell, Anbieter, Dauer und Versuchen. Freigegebene Dokumente werden automatisch revisioniert; bei TIA und DSFA entsteht eine Revision bei jeder Speicherung in den Status Akzeptabel, Handeln/Prüfen und Inakzeptabel.
Was der Umstieg praktisch bedeutet
Der Umstieg ist kein Technikprojekt. Die KI-Funktionen sind optional und je Team aktivierbar; die eigentliche Arbeit liegt darin, einmal festzulegen, wer welchen Entwurf prüft und woran diese Prüfung endet. Erfahrungsgemäß ist das eine Sitzung, nicht ein Quartal.
Was sich im Alltag ändert, ist die Reihenfolge. Bisher war das Schreiben der Aufwand und die Prüfung der Rest. Künftig ist der Entwurf schnell da, und die Prüfung ist die eigentliche Arbeit – mit dem Unterschied, dass sie auf etwas Konkretes blickt statt auf eine leere Maske. Wer diese Verschiebung nicht mitmacht und die gewonnene Zeit als Einsparung verbucht, hat die Dokumentation beschleunigt und die Qualität verschlechtert.
Drei Fehler, die den Einsatz unnötig riskant machen
Den Entwurf als Ergebnis behandeln. Ein Vorschlag, der nicht widersprochen wurde, ist nicht geprüft. Die Freigabe muss eine bewusste fachliche Entscheidung bleiben, damit die automatische Revision einen belastbaren Stand einfriert.
Ohne Verknüpfungen starten. Wer die KI auf Verarbeitungstätigkeiten ohne verknüpfte Systeme, Auftragsverarbeitungen und TOM ansetzt, bekommt allgemeine Texte und wundert sich über deren Unschärfe. Erst die Verknüpfung macht Vorschläge spezifisch.
Die Prüfung an einer Person hängen lassen. Wenn ausschließlich die Datenschutzbeauftragte oder der Datenschutzbeauftragte alle Entwürfe prüft, entsteht ein Engpass, der genau zu dem Durchwinken führt, das vermieden werden sollte. Die fachliche Prüfung gehört in den Bereich, der die Verarbeitung durchführt.
Einen Sonderfall lohnt es, vorab zu klären: Wer bereits einen öffentlichen Chatbot nutzt, soll das nicht verschweigen müssen. Der Einsatz im Werkzeug ist die geregelte Alternative dazu, nicht dessen Verbot – mit Protokoll, Vorschau und Freigabe an Stellen, an denen bisher nur ein kopierter Absatz stand.
Woran Sie erkennen, dass es Zeit ist
- Ihre Dokumentation entsteht überwiegend durch Kopieren älterer Dokumente.
- In Ihren Unterlagen stehen Formulierungen, deren Herkunft niemand mehr benennen kann.
- Einzelne Personen nutzen bereits einen öffentlichen Chatbot, ohne dass es geregelt ist.
- Sie können zu einer Risikobewertung nicht zeigen, worauf sie sich stützt.
- Die Erstfassung eines Dokuments dauert bei Ihnen länger als dessen Prüfung.
FAQ
Häufige Fragen zu KI im Datenschutz
Ja, sofern Sie den Entwurf als Entwurf behandeln. Die DSGVO schreibt kein Werkzeug für die Erstellung vor, verlangt aber, dass der Verantwortliche die Inhalte vertreten kann. Entscheidend ist deshalb nicht, ob eine KI beteiligt war, sondern ob eine fachliche Prüfung vor der Freigabe stattgefunden hat und ob sich das nachvollziehen lässt.
Sie selbst. preeco stellt weder ein Modell noch einen Zugang bereit, betreibt keinen KI-Dienst und ist nicht Vertragspartner des Anbieters. Sie hinterlegen den Anbieter – OpenAI, Langdock oder einen benutzerdefinierten, OpenAI-kompatiblen Endpunkt bis hin zu einem selbst betriebenen Modell – und Ihren eigenen Zugangsschlüssel. Der Schlüssel wird verschlüsselt gespeichert und in der Oberfläche nur maskiert dargestellt. Der Vertrag mit dem Anbieter einschließlich Auftragsverarbeitungsvertrag und Prüfung eines Drittlandtransfers liegt bei Ihnen.
Nein. Ein KI-Vorschlag ist ein Textentwurf und keine rechtliche Bewertung. Das gilt ausdrücklich auch für die Stellen, an denen der Entwurf juristisch klingt: die Einschätzung zur Erforderlichkeit nach Art. 35 Abs. 1 DSGVO und die Bewertung der Rechtslage im Drittland im TIA. Letztere ist in preeco | datenschutz bewusst als neutraler Entwurf zur eigenen Prüfung formuliert. Die Bewertung trifft der Verantwortliche, bei Bedarf mit rechtlicher Beratung.
Jeden Abschnitt, den Sie übernehmen – aber gezielt. In der Praxis genügen vier Prüffragen: Gibt es die genannten Empfängerkategorien tatsächlich? Ist jede Löschfrist durch eine Aufbewahrungspflicht oder eine eigene Regelung gedeckt? Passt die Rechtsgrundlage zum Zweck? Und existieren die genannten technischen und organisatorischen Maßnahmen im Haus? Weil die Vorschläge abschnittsweise entstehen und in einer Vorschau einzeln auswählbar sind, lässt sich diese Prüfung auf die tatsächlich übernommenen Passagen begrenzen.
Über das KI-Aktivitätenprotokoll und die Revisionen. Das Protokoll erfasst jeden Aufruf mit Zeitpunkt, Status, Benutzer:in, Funktion, Modell, Anbieter, Dauer und Versuchen – auch fehlgeschlagene. Die Freigabe eines Dokuments erzeugt automatisch eine Revision; bei TIA und DSFA entsteht sie zusätzlich bei jeder Speicherung in den Status Akzeptabel, Handeln/Prüfen und Inakzeptabel. Damit ist belegbar, welcher Stand wann geprüft und freigegeben wurde.
KI-Entwürfe an Ihren eigenen Unterlagen ansehen
Bringen Sie eine Verarbeitungstätigkeit mit, die bei Ihnen offen ist. In 30 Minuten zeigen wir, wo der Entwurf entsteht und woran Sie ihn prüfen.