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Vertragsbeziehungen: AVV mit Verarbeitungen und Systemen verknüpfen

Der Abschnitt „Vertragsbeziehungen“ im Reiter „Beziehungen“ zeigt, welche Datenempfänger einer Verarbeitung durch einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung abgedeckt sind. Stimmen der Name des Vertragspartners und der des Datenempfängers überein, entsteht die Verbindung automatisch; andernfalls erscheint die Zeile mit dem Hinweis „Fehlend“ und lässt sich per Klick mit dem passenden Vertrag verknüpfen, wobei der Datenempfänger bereits vorausgewählt ist. Die Spalte „Herkunft“ unterscheidet dauerhaft zwischen automatisch entstandenen und manuell gesetzten Verbindungen, und jede Verknüpfung wie jede Trennung wird im Aktivitätenprotokoll festgehalten.

Letzte Aktualisierung:

Der Abschnitt Vertragsbeziehungen zeigt, welche Datenempfänger einer Verarbeitung durch einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung abgedeckt sind – und welche nicht. Fehlende Verbindungen stellen Sie von Hand her.

Verfügbar ab dem Release vom 12.08.2026.

Wo Sie die Vertragsbeziehungen finden

Der Abschnitt liegt im Reiter Beziehungen – auf beiden Seiten der Verbindung:

  1. auf der Verarbeitungstätigkeit, der Verarbeitungstätigkeit im Auftrag und dem Datenverarbeitungssystem: dort steht, welche Datenempfänger durch welchen Vertrag abgedeckt sind;
  2. auf dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung selbst: dort steht, mit welchen Verarbeitungen und Systemen er verbunden ist.

Automatische und manuelle Verbindungen

Die Spalte Herkunft unterscheidet zwei Fälle:

  1. Automatisch – die Verbindung ist von selbst entstanden, weil der Vertragspartner in der Verarbeitung als Datenempfänger geführt wird und beide Namen übereinstimmen.
  2. Manuell – eine Person hat die Verbindung hergestellt.

Die Unterscheidung bleibt dauerhaft sichtbar, sodass nachvollziehbar ist, was der Namensabgleich gefunden hat und was jemand entschieden hat. Manuell gesetzte Verbindungen werden vom Abgleich nicht wieder entfernt.

Wenn ein Vertrag als „Fehlend“ angezeigt wird

Ein Datenempfänger ohne zugeordneten Vertrag verschwindet nicht aus der Liste, sondern erscheint als eigene Zeile mit dem Hinweis Fehlend in der Vertragsspalte. Genau diese Zeilen sind die offene Arbeit.

Ein häufiger Grund für eine solche Lücke sind abweichende Schreibweisen: Der Vertrag läuft auf die Firmierung der juristischen Person, im Verzeichnis steht die im Haus gebräuchliche Kurzform. Der Namensabgleich kann das nicht zusammenführen – dafür gibt es das manuelle Verknüpfen.

Eine Verbindung herstellen

  1. Öffnen Sie die Verarbeitung und wechseln Sie in den Reiter Beziehungen.
  2. Klicken Sie auf die Zeile mit dem Hinweis Fehlend. Alternativ klicken Sie auf Neu.
  3. Wählen Sie im Feld Vertrag zur Auftragsverarbeitung den passenden Vertrag. Die Liste zeigt je Vertrag den Status und die Zugehörigkeit.
  4. Anschließend erscheint der Abschnitt Datenempfänger mit der Frage, worüber die Verbindung besteht. Sind Sie über eine Fehlend-Zeile eingestiegen, ist der richtige Datenempfänger bereits ausgewählt. Über Neuen Datenempfänger anlegen erfassen Sie stattdessen einen neuen.
  5. Klicken Sie auf Speichern und bestätigen Sie mit Verknüpfen.

Die Rückfrage weist ausdrücklich darauf hin, dass beide Dokumente inhaltlich unverändert bleiben – verknüpft wird lediglich die Beziehung.

Eine Verbindung wieder trennen

Öffnen Sie die betreffende Zeile im Abschnitt Vertragsbeziehungen und trennen Sie die Beziehung dort. Die Zeile erscheint anschließend wieder als offene Fehlend-Zeile, sofern der Datenempfänger weiterhin in der Verarbeitung geführt wird.

Suchen, sortieren und nachvollziehen

Die Liste ist durchsuchbar und sortierbar; die Spalte Verknüpft am zeigt, wann die Verbindung entstanden ist. Jedes Verknüpfen und jedes Trennen wird im Aktivitätenprotokoll des Dokuments festgehalten.

Berechtigungen

Verträge, für die Ihnen das Leserecht fehlt, erscheinen nicht in der Liste – auch nicht als Lücke. Zum Verknüpfen benötigen Sie das Bearbeitungsrecht auf dem Dokument, in dem Sie stehen.

Änderungen und Irrtümer können vorkommen. Die Angaben in diesem Artikel wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.