Zum Hauptinhalt springen

Regelwerk erstellen und mit KI ergänzen – interne Richtlinien zentral pflegen

In „Regelwerken" dokumentieren Sie interne Richtlinien zentral und versioniert – Grundlage der Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO. Legen Sie ein Regelwerk an, gliedern es im strukturierten Editor mehrstufig in Kapitel (mit wählbarer Abschnittnummerierung), lassen über „KI-Aktionen" Inhalte ergänzen oder vollständig überarbeiten und geben das Regelwerk frei – jede Freigabe erzeugt eine Revision.

Letzte Aktualisierung: 16.06.2026

Regelwerke sind die schriftlichen Grundlagen Ihrer internen Compliance – etwa Datenschutz- und IT-Sicherheitsrichtlinien. Sie erfüllen die Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO und werden in preeco | datenschutz zentral und versioniert gepflegt.

1. Regelwerk anlegen:
Klicken Sie im linken Menü auf „Sicherheiten" und dann „Regelwerke". Über „Neu" starten Sie ein Regelwerk leer, aus Musterdokumenten oder als Datei – Bezeichnung und Organisationen genügen zum Start.

2. Aufbau der Detailseite:
Die Detailseite gliedert sich in „Allgemein", „Zugehörigkeit" und „Textinhalt" und bietet Reiter wie „Revisionen" und „Beziehungen".

3. Inhalt strukturieren:
Über „Bearbeiten" öffnen Sie den strukturierten Editor, wählen die Abschnittnummerierung (z. B. „I. 1. a.") und gliedern das Regelwerk im „Textinhalt" mehrstufig in Kapitel.

4. Inhalte mit KI ergänzen:
Über „KI-Aktionen" lassen Sie Inhalte „nur ergänzen" oder „vollständig überarbeiten". Geben Sie optionale Hinweise und bestätigen Sie die Anfrage – die Daten werden an Ihre konfigurierte KI-Anbindung gesendet. Die KI ergänzt passende Kapitel; Sie prüfen das Ergebnis und passen es an.

5. Freigeben und verknüpfen:
Mit „Freigeben" entsteht eine Revision, sodass jederzeit nachvollziehbar ist, welche Fassung wann galt. Im Reiter „Beziehungen" verknüpfen Sie das Regelwerk mit TOMs, Verarbeitungstätigkeiten oder Schulungen.

Hinweis: Die KI-Aktionen stehen zur Verfügung, sobald in den Einstellungen unter „Integrationen" ein KI-Anbieter hinterlegt ist.

Änderungen und Irrtümer können vorkommen. Die Angaben in diesem Artikel wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.