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AVV wird als fehlend in der Tabelle der Verarbeitungstätigkeit angezeigt

Für die automatische Verknüpfung zwischen Verarbeitungstätigkeit und Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) müssen die Rolle in der Verarbeitungstätigkeit sowie die Identität von Firma, Vorname und Name zwischen Datenempfänger/-lieferanten und dem AVV übereinstimmen. Diese Punkte sollten sorgfältig auf Korrektheit geprüft werden.

Letzte Aktualisierung: 09.07.2026
Für die automatische Verknüpfung werden folgende Punkte der Angaben bei Datenempfänger/-lieferanten und im entsprechenden AVV verglichen:
1. die korrekte Rolle in der Verarbeitungstätigkeit bzw. beim AVV
2. die Identität von Firma, Vorname und Name der Angaben im Datenempfänger/-lieferanten und im entsprechenden AVV
Bitte prüfen Sie diese Punkte auf Korrektheit.

Zusammenfassung: Für die automatische Verknüpfung zwischen Verarbeitungstätigkeit und Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) müssen die Rolle in der Verarbeitungstätigkeit sowie die Identität von Firma, Vorname und Name zwischen Datenempfänger/-lieferanten und dem AVV übereinstimmen. Diese Punkte sollten sorgfältig auf Korrektheit geprüft werden.

Änderungen und Irrtümer können vorkommen. Die Angaben in diesem Artikel wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.