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AVV wird als fehlend in der Tabelle der Verarbeitungstätigkeit angezeigt

Für die automatische Verknüpfung zwischen Verarbeitungstätigkeit und Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) müssen die Rolle in der Verarbeitungstätigkeit sowie die Identität von Firma, Vorname und Name zwischen Datenempfänger/-lieferanten und dem AVV übereinstimmen. Diese Punkte sollten sorgfältig auf Korrektheit geprüft werden. Lassen sich die Angaben nicht angleichen, kann die Verbindung im Reiter „Beziehungen“ über die als „Fehlend“ markierte Zeile von Hand hergestellt werden; sie wird dann als „Manuell“ gekennzeichnet und vom automatischen Abgleich nicht mehr verändert.

Letzte Aktualisierung:

Wenn ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) in der Tabelle der Verarbeitungstätigkeit als fehlend angezeigt wird, liegt dies häufig an einer nicht erfolgreichen automatischen Verknüpfung. Für diese automatische Verknüpfung müssen bestimmte Angaben bei den Datenempfängern bzw. Datenlieferanten und im entsprechenden AVV exakt übereinstimmen.

Bitte prüfen Sie die folgenden Punkte auf Korrektheit:

  1. Rolle: Die Rolle in der Verarbeitungstätigkeit bzw. beim AVV muss korrekt zugeordnet sein.
  2. Identität: Die Angaben zu Firma, Vorname und Name im Datenempfänger/-lieferanten und im entsprechenden AVV müssen identisch sein.

Verbindung von Hand herstellen

Stimmen die Angaben bewusst nicht überein – etwa weil der Vertrag auf die vollständige Firmierung läuft, im Verzeichnis aber die gebräuchliche Kurzform steht –, muss die Schreibweise nicht angeglichen werden. Die Verbindung lässt sich stattdessen von Hand herstellen:

  1. Öffnen Sie die Verarbeitungstätigkeit und wechseln Sie in den Reiter Beziehungen.
  2. Klicken Sie im Abschnitt Vertragsbeziehungen auf die Zeile mit dem Hinweis Fehlend.
  3. Wählen Sie den passenden Vertrag aus und bestätigen Sie mit Verknüpfen.

Die Spalte Herkunft zeigt anschließend Manuell statt Automatisch. Manuell gesetzte Verbindungen werden vom automatischen Abgleich nicht wieder entfernt. Eine ausführliche Beschreibung finden Sie im Artikel „Vertragsbeziehungen: AVV mit Verarbeitungen und Systemen verknüpfen“.

Änderungen und Irrtümer können vorkommen. Die Angaben in diesem Artikel wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.