So läuft es heute bei den meisten Anbietern
Die KI kommt mitgeliefert. Sie ist im Abo enthalten, auf der Produktseite steht, sie arbeite „DSGVO-konform", und in der Oberfläche gibt es einen Knopf, der einen Textvorschlag erzeugt. Niemand muss einen Zugang einrichten, niemand muss ein Modell auswählen, niemand muss einen Vertrag lesen. Das ist bequem, und in der Vorführung ist es das stärkste Argument des Herstellers.
Die Rechnung dafür steht an einer Stelle, die selten gelesen wird. Im Auftragsverarbeitungsvertrag findet sich eine Liste der Unterauftragsverarbeiter, und dort steht der Name des KI-Anbieters – häufig zusammen mit einem Rechenzentrumsstandort außerhalb der EU und einem Verweis auf Standardvertragsklauseln. Dieser Vertrag ist nicht Ihrer. Sie haben ihn nicht verhandelt, Sie können ihn nicht ändern, und Sie erfahren über seinen Inhalt genau so viel, wie der Hersteller in seine Liste geschrieben hat.
Im Betrieb macht sich das auf drei Arten bemerkbar. Wechselt der Hersteller das Modell, weil ein neues günstiger ist oder ein altes abgekündigt wird, ändert sich die Ausgabe, ohne dass jemand gefragt wurde: Formulierungen fallen anders aus, Risikovorschläge fallen anders aus, und die vor drei Monaten geprüfte Qualität ist nicht mehr dieselbe. Fragt eine Aufsichtsbehörde oder ein Kunde, wohin die Inhalte einer Verarbeitungstätigkeit übermittelt werden, müssen Sie beim Hersteller nachfragen, statt in die eigenen Unterlagen zu sehen. Und wenn die Konzernrichtlinie einen Anbieter vorschreibt oder einen anderen verbietet, bleibt genau eine Möglichkeit: die Funktion abschalten und auf sie verzichten.
Dazu kommt die Unschärfe der Werbeaussage. „DSGVO-konform" ist keine Eigenschaft, die ein Softwarehersteller einem KI-Dienst verleihen kann. Rechtmäßig wird eine Übermittlung dadurch, dass Sie als verantwortliche Stelle Rechtsgrundlage, Zweck, Empfänger und einen etwaigen Drittlandtransfer geprüft und dokumentiert haben. Diese Prüfung schuldet niemand an Ihrer Stelle, auch nicht der Hersteller der Software.
Der Moment, in dem es auffällt
Im Alltag fällt das nicht auf. Es fällt in drei Situationen auf. Bei der eigenen Dienstleisterprüfung, wenn ein Fragebogen wissen will, welche Subdienstleister an der Verarbeitung beteiligt sind und auf welcher Grundlage. Bei einer Konzernvorgabe, die eine Liste zugelassener KI-Anbieter enthält, auf der der mitgelieferte nicht steht. Und wenn die Rechtsabteilung fragt, auf welcher Grundlage Inhalte aus dem Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten in ein Drittland gehen.
In allen drei Fällen lautet die Frage nicht „Nutzt ihr KI?", sondern „Wer ist der Anbieter, was steht in dem Vertrag, und wer hat das entschieden?" Auf diese Frage hat eine mitgelieferte KI keine Antwort, die aus Ihrem Haus kommt.
Die Analyse
Was die mitgelieferte KI kostet
Die fünf Punkte hängen nicht an der Qualität des Modells. Sie entstehen dadurch, dass die Entscheidung über den Anbieter nicht dort getroffen wird, wo die Verantwortung liegt.
KI-Anwendungsfälle in preeco ansehenDie Entscheidung liegt beim Hersteller, die Verantwortung bei Ihnen
Wer der Empfänger der übermittelten Inhalte ist, legt der Softwarehersteller fest. Rechenschaftspflichtig für diese Übermittlung bleibt Ihr Unternehmen. Sie dokumentieren damit eine Auswahl, die Sie nicht getroffen haben.
Kein Einfluss auf einen Modellwechsel
Modelle werden abgekündigt und durch neuere ersetzt. Wechselt der Hersteller, ändert sich die Ausgabe, ohne dass jemand gefragt wurde. Eine einmal geprüfte Qualität und eine einmal geprüfte Übermittlung gelten danach nicht mehr unverändert.
Drittlandtransfer und Trainingszusicherungen sind nicht verhandelbar
Sie nehmen, was im Auftragsverarbeitungsvertrag des Herstellers steht. Ob übermittelte Inhalte für Training genutzt werden dürfen und in welchem Land sie verarbeitet werden, ist damit vorgegeben. Eine eigene Verhandlungsposition gegenüber dem KI-Anbieter haben Sie nicht.
Ein selbst betriebenes Modell ist nicht anschließbar
Wer Inhalte im Haus halten muss, kann eine mitgelieferte KI nicht nutzen. Behörden, Kliniken und Konzerne mit eigenem Modellbetrieb bleiben deshalb bei der Funktion außen vor. Der Ausweg ist meistens Verzicht, nicht Konfiguration.
Kein Nachweis darüber, welcher Aufruf wohin ging
Ohne Protokoll ist die Nutzung nicht prüfbar. Sie können weder belegen, wie oft und von wem die Funktion genutzt wurde, noch gegenüber einem Auditor zeigen, welches Modell zu welchem Zeitpunkt angesprochen wurde. Die Angabe bleibt eine Behauptung.
Der Soll-Prozess in sechs Schritten
Modellagnostisch heißt: die Software bringt die Schnittstelle mit, Sie bringen den Anbieter mit. Diese sechs Schritte trennen beide Seiten sauber – unabhängig davon, für welchen Anbieter Sie sich entscheiden.
1. Den Anbieter bewusst auswählen. Zur Wahl stehen OpenAI, Langdock oder ein beliebiger OpenAI-kompatibler Endpunkt, auch ein selbst betriebener. Die Entscheidung gehört begründet festgehalten: Welcher Anbieter, welcher Verarbeitungsort, welche Alternative wurde verworfen.
2. Den Vertrag selbst schließen. Auftragsverarbeitungsvertrag, Prüfung eines etwaigen Drittlandtransfers und die Zusicherungen zum Training mit übermittelten Daten liegen bei Ihnen. Das ist die zusätzliche Arbeit, und sie gehört genau dorthin, wo Ihre übrigen Dienstleister stehen: in die eigene Dienstleisterprüfung und in das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten.
3. Den Zugang hinterlegen und testen. Sie tragen Ihren eigenen Zugangsschlüssel ein. Er wird verschlüsselt gespeichert und in der Oberfläche nur maskiert angezeigt. Beim Speichern läuft ein Verbindungstest gegen das eingestellte Modell, sodass ein falscher Schlüssel sofort auffällt und nicht erst beim ersten fachlichen Versuch.
4. Modell und Generierungsmodus zur Aufgabe wählen. Bei gültigem Zugang wird die Modellliste vom Anbieter geladen; alternativ geben Sie einen Modellnamen frei ein. Der Generierungsmodus ist wählbar: automatisch als Empfehlung, deterministisch oder Reasoning in Stufen. Höhere Stufen liefern durchdachtere Inhalte und brauchen länger.
5. Die Standardanweisung setzen. Je Team lässt sich eine Anweisung hinterlegen, die jeder Anfrage vorangestellt wird – bis zu 5.000 Zeichen, frei editierbar, mit mitgelieferter Vorlage als Ausgangspunkt. Hier stehen Tonfall, Sprache und die Regeln, die für Ihr Haus gelten.
6. Die Nutzung protokollieren und auswerten. Das KI-Aktivitätenprotokoll führt jeden Aufruf, erfolgreich oder fehlgeschlagen, mit Zeitpunkt, Status, Person, Funktion, Modell, Anbieter, Dauer, Versuchen, Tokenverbrauch und Fehlermeldung. Damit ist die Frage nach der tatsächlichen Nutzung eine Auswertung und keine Schätzung.
Was modellagnostisch nicht heißt
Es heißt nicht, dass jedes Modell gleich brauchbare Entwürfe liefert. Welches Modell zu Ihren Texten passt, zeigt sich an Ihren Inhalten und nicht an einer Tabelle. Es heißt auch nicht, dass Ihnen die Prüfpflicht abgenommen wird – im Gegenteil, Sie übernehmen Auswahl, Vertrag und Dokumentation selbst. Es heißt, dass Wahl und Verantwortung an derselben Stelle liegen: bei der verantwortlichen Stelle, bei der sie rechtlich ohnehin liegen.
Vorher und nachher im direkten Vergleich
| Kriterium | Mitgelieferte KI | Eigener Anbieter |
|---|---|---|
| Anbieterwahl | Der Hersteller entscheidet | Sie entscheiden und halten die Begründung fest |
| Vertrag und Auftragsverarbeitung | Unterauftragsverarbeiter im Vertrag des Herstellers | Eigener Vertrag mit dem Anbieter |
| Drittlandtransfer | Vorgegeben, nicht verhandelbar | Eigene Prüfung, eigene Entscheidung |
| Modellwechsel | Erfolgt ohne Rückfrage | Modell bleibt, bis Sie es ändern |
| Eigenbetrieb | Nicht anschließbar | Eigener kompatibler Endpunkt möglich |
| Zugangsschlüssel | Liegt beim Hersteller | Ihr Schlüssel, verschlüsselt und maskiert |
| Nachweis der Aufrufe | Nicht einsehbar | Protokoll je Aufruf mit Modell und Anbieter |
| Abschaltbarkeit | Alles oder nichts | Je Team, Funktionen bleiben optional |
In der Praxis
So sieht das in preeco aus
Drei Bausteine tragen den beschriebenen Ablauf – in den Produkten mit KI-Funktionen.
Anbieter, Modell und Anweisung einstellen
Sie wählen OpenAI, Langdock oder einen eigenen OpenAI-kompatiblen Endpunkt. Bei gültigem Zugang wird die Modellliste vom Anbieter geladen, der Generierungsmodus ist wählbar, und je Team lässt sich eine Standardanweisung hinterlegen. Beim Speichern läuft ein Verbindungstest gegen das eingestellte Modell.
Eigener Endpunkt, eigene Infrastruktur
Als Anbieter lässt sich ein selbst betriebenes, OpenAI-kompatibles Modell eintragen. In den Varianten Private Cloud und On-Premises verlassen die Inhalte damit die eigene Infrastruktur nicht – die Voraussetzung für Häuser, die eine Übermittlung an externe Dienste ausschließen müssen.
KI-Aktivitätenprotokoll
Jeder Aufruf wird protokolliert, erfolgreich oder fehlgeschlagen, einschließlich der Verbindungsprüfung beim Speichern: Zeitpunkt, Status, Person, Funktion, Modell, Anbieter, Dauer, Versuche, Tokenverbrauch und Fehlermeldung. Damit ist die Nutzung auswertbar und gegenüber Prüfern belegbar.
Was der Umstieg praktisch bedeutet
Der ehrliche Teil zuerst: der eigene Anbieter macht mehr Arbeit als der mitgelieferte. Sie brauchen ein Konto beim Anbieter, einen Auftragsverarbeitungsvertrag, eine Entscheidung über den Verarbeitungsort und einen Eintrag in Ihrer Dienstleisterliste. Das sind je nach Rechtsabteilung einige Tage Vorlauf, und davon entfällt der kleinere Teil auf die Technik.
Technisch ist der Umstieg dagegen unspektakulär. Anbieter auswählen, Endpunkt und Zugangsschlüssel eintragen, Modell und Generierungsmodus setzen, Standardanweisung prüfen – der Verbindungstest beim Speichern sagt sofort, ob der Zugang funktioniert. Bestehende Dokumente bleiben unverändert; die KI erzeugt Entwürfe, sie verwaltet keine Inhalte.
Der Tausch lohnt sich, weil danach niemand mehr für Sie entscheidet. Sie können den Anbieter wechseln, ohne die Software zu wechseln. Sie können ein Modell im eigenen Haus betreiben. Sie können der Dienstleisterprüfung einen Vertrag vorlegen, der Ihren Namen trägt. Und Sie können belegen, wie die Funktion tatsächlich genutzt wurde, statt es zu versichern.
Drei Fehler bei der Anbieterwahl
Den Anbieter nach dem Modellnamen auswählen. Entscheidend sind Verarbeitungsort, Vertragslage und die Zusicherung zum Training mit übermittelten Daten. Welches Modell die besseren Entwürfe liefert, klärt ein Test mit eigenen Inhalten, nicht eine Empfehlung.
Die Dokumentation nachschieben. Der Zugang ist in zehn Minuten eingerichtet, der Eintrag im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten dauert länger. Wird er nachgeschoben, fehlt er genau dann, wenn die erste Prüfung kommt.
Den Zugang einmal einrichten und nie wieder ansehen. Schlüssel laufen ab, Modelle werden abgekündigt, Teams ändern ihre Anweisung. Ein Blick in das Protokoll gehört in denselben Turnus wie die übrige Dienstleisterprüfung.
Woran Sie erkennen, dass Sie den eigenen Anbieter brauchen
- Eine Konzernrichtlinie schreibt einen bestimmten KI-Anbieter vor oder verbietet einen anderen.
- Die Inhalte, die übermittelt würden, dürfen die EU nicht verlassen.
- In Ihrem Haus wird bereits ein eigenes Modell betrieben, das genutzt werden soll.
- Die Dienstleisterprüfung verlangt einen Vertrag, in dem Ihr Unternehmen Vertragspartner ist.
- Die Nutzung der KI muss auswertbar sein, etwa für ein internes Audit oder eine Freigabe.
Trifft nichts davon zu, ist die bequeme Variante vertretbar. Trifft eines davon zu, ist sie es nicht mehr.
FAQ
Häufige Fragen zur KI-Anbieterwahl
Nein – weder Modell noch Zugang. preeco betreibt keinen KI-Dienst und ist nicht Vertragspartner des Anbieters. Sie wählen den Anbieter, hinterlegen Ihren eigenen Zugangsschlüssel und schließen den Vertrag einschließlich Auftragsverarbeitungsvertrag selbst. Die Software stellt die Schnittstelle, die Protokollierung und die Einstellungen bereit.
Nein. Die KI-Funktionen sind durchgängig optional; jede Aufgabe lässt sich vollständig manuell erledigen. In preeco | hinweisgeber sind sie im Auslieferungszustand deaktiviert und werden nur durch Administratorinnen oder Administratoren je Team aktiviert. Ohne Aktivierung erscheinen in der Oberfläche keine KI-Elemente.
Ja. Anbieter und Modell sind Einstellungen und jederzeit änderbar. Bei gültigem Zugang wird die Modellliste vom Anbieter geladen, alternativ geben Sie einen Modellnamen frei ein; beim Speichern prüft ein Verbindungstest die neue Einstellung. Welches Modell wann angesprochen wurde, steht im KI-Aktivitätenprotokoll.
OpenAI, Langdock sowie jeder Anbieter mit OpenAI-kompatibler Schnittstelle über eine frei wählbare Endpunkt-Adresse. Das schließt ein selbst betriebenes Modell ein. In den Hosting-Varianten Private Cloud und On-Premises verlassen die Inhalte dann die eigene Infrastruktur nicht.
Über das KI-Aktivitätenprotokoll. Es führt jeden Aufruf mit Zeitpunkt, Status, Person, Funktion, Modell, Anbieter, Dauer, Versuchen, Tokenverbrauch und Fehlermeldung – auch fehlgeschlagene Aufrufe und die Verbindungsprüfung beim Speichern. Zusammen mit Ihrem eigenen Vertrag und dem Eintrag im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten ist die Übermittlung damit belegbar.
Ihren KI-Anbieter gemeinsam einrichten
Bringen Sie Ihre Anforderungen mit – Verarbeitungsort, Konzernvorgabe, eigener Modellbetrieb. In 30 Minuten gehen wir Anbieterwahl, Zugang und Protokollierung durch.