KI-Verordnung strukturiert umsetzen
Die KI-Verordnung (AI Act, VO (EU) 2024/1689) stellt Unternehmen vor zwei Aufgaben: Sie müssen ihre KI-Systeme klassifizieren, Maßnahmen dokumentieren und KI-Kompetenz aufbauen – und sie müssen Hinweise auf Verstöße gegen die Verordnung entgegennehmen können. preeco unterstützt beide Seiten mit zwei Produkten.
Anforderungen
Was die KI-Verordnung im Unternehmen auslöst
Die Anwendungszeitpunkte sind gestaffelt: Verbote und KI-Kompetenz gelten seit dem 2. Februar 2025, die Regeln für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck seit dem 2. August 2025, der Großteil der Verordnung seit dem 2. August 2026.
KI-Systeme klassifizieren
Jedes eingesetzte KI-System wird nach den Risikoklassen der Verordnung eingeordnet – minimal, begrenzt, hoch oder unzulässig. Zweck, Einsatzbereich, betroffene Personen und die Gründe der Einstufung werden nachvollziehbar dokumentiert.
Maßnahmen dokumentieren
Für KI-Systeme werden eigene technische und organisatorische Maßnahmen hinterlegt – von Bias-Vermeidung über Erklärbarkeit bis zu Datenqualität, menschlicher Aufsicht und Überwachung der Systemleistung.
Meldungen zu KI-Verstößen entgegennehmen
Artikel 87 der KI-Verordnung erklärt für Meldungen von Verstößen gegen die Verordnung die EU-Whistleblower-Richtlinie (2019/1937) für anwendbar. In der Meldestelle entsteht damit eine Fallart, die bei der Einrichtung vieler Meldekanäle noch nicht vorgesehen war.
KI-Kompetenz aufbauen
Artikel 4 der Verordnung verlangt ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz bei allen Personen, die mit KI-Systemen arbeiten. Wer KI versteht, erkennt auch, wenn beim Einsatz etwas nicht stimmt – Schulung und Meldekanal greifen ineinander.
Was Artikel 87 für eine bestehende Meldestelle bedeutet
Artikel 87 der KI-Verordnung enthält keine eigenen Verfahrensregeln. Er verweist für Meldungen von Verstößen gegen die Verordnung auf die EU-Whistleblower-Richtlinie (2019/1937) – also auf dieselben Schutzmechanismen und dieselben Abläufe, die Meldestellen bereits kennen. Ob und in welchem Umfang sich daraus für Ihr Unternehmen Handlungsbedarf ergibt, bewerten Sie mit Ihrer Rechtsberatung. Organisatorisch geht es um überschaubare Schritte:
Anwendungsbereich anlegen: eine eigene Kategorie für Hinweise zum Einsatz von KI, damit solche Meldungen nicht unter „Sonstiges" verschwinden.
Zuständigkeit klären: Die Meldestelle bearbeitet den Fall, die fachliche Bewertung liegt oft woanders – bei IT, Datenschutz oder der für KI verantwortlichen Rolle. Diese Übergabe gehört in die Checkliste.
Fristen bleiben: Eingangsbestätigung binnen 7 Tagen, Rückmeldung binnen 3 Monaten – auch dann, wenn die fachliche Prüfung eines KI-Systems länger dauert. Eine Sachstandsmitteilung hält die Kommunikation offen.
Formular prüfen: Wer KI-Systeme in Produktion, Logistik oder Verwaltung erlebt, meldet nicht in Fachsprache. Ein mehrsprachiges, niedrigschwelliges Formular entscheidet darüber, ob der Hinweis überhaupt formuliert wird.
Bearbeitende informieren: Wer Meldungen entgegennimmt, sollte wissen, worum es bei KI-Systemen am Arbeitsplatz geht – hier greift die KI-Kompetenz nach Artikel 4 unmittelbar in die Arbeit der Meldestelle.
Der Zeitplan für Teile des Hochrisiko-Regimes ist politisch umstritten und Gegenstand der Digital-Omnibus-Vorschläge der Kommission. Unternehmen sollten den Stand des Gesetzgebungsverfahrens verfolgen, statt sich auf ein einzelnes Datum zu verlassen.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Artikel 87 der KI-Verordnung erklärt für die Meldung von Verstößen gegen die Verordnung und den Schutz der meldenden Personen die EU-Whistleblower-Richtlinie (2019/1937) für anwendbar. Er schafft damit kein eigenes Verfahren, sondern knüpft an die bereits etablierten Meldewege und Schutzmechanismen an. Diese Vorschrift gehört zu dem Teil der Verordnung, der seit dem 2. August 2026 gilt.
Ob und in welchem Umfang sich für Ihr Unternehmen Handlungsbedarf ergibt, ist eine rechtliche Bewertung, die Sie mit Ihrer Rechtsberatung treffen. Technisch ist die Anpassung unkritisch: In preeco | hinweisgeber legen Sie einen zusätzlichen Anwendungsbereich mit eigener Checkliste an, ohne den bestehenden Meldekanal, seine URL oder seine Fristen zu verändern. Frei definierbare Kategorien sind bereits Teil des Produkts.
Zwei Produkte decken zwei unterschiedliche Aufgaben ab. preeco | datenschutz unterstützt die Klassifizierung von KI-Systemen nach Risikoklassen, die Dokumentation KI-spezifischer technischer und organisatorischer Maßnahmen sowie die Qualifizierung der KI-Kompetenz über inkludierte Online-Schulungen. preeco | hinweisgeber bildet den Meldekanal ab, über den Hinweise auf Verstöße vertraulich und optional anonym eingehen und strukturiert bearbeitet werden.
Nein. Da Artikel 87 der KI-Verordnung auf die EU-Whistleblower-Richtlinie verweist, gelten dieselben Abläufe wie für andere geschützte Meldungen: Eingangsbestätigung binnen sieben Tagen, Rückmeldung binnen drei Monaten. preeco | hinweisgeber überwacht diese Fristen automatisch und dokumentiert die gesamte Kommunikation nachvollziehbar – unabhängig davon, welcher Anwendungsbereich einer Meldung zugeordnet ist.
Nein, die KI-Verordnung tritt neben das Datenschutzrecht. Wer personenbezogene Daten in oder mit einem KI-System verarbeitet, braucht weiterhin eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO, muss Zweckbindung und Datenminimierung wahren, Betroffenenrechte erfüllen und gegebenenfalls eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen. In preeco | datenschutz werden KI-Compliance-Prüfung und Verarbeitungstätigkeit deshalb miteinander verknüpft.
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