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Nachhaltigkeit / ESG

ESRS G1 Unternehmenspolitik

ESRS G1 ist der themenbezogene CSRD-Standard für Governance und Unternehmensführung; er regelt Angaben zu Geschäftsethik, Korruptions- und Bestechungsbekämpfung, politischem Engagement sowie zu Lieferanten- und Zahlungspraktiken.

ESRS G1 (Governance, Unternehmenspolitik bzw. Business Conduct) ist der einzige themenbezogene Governance-Standard innerhalb der European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) durch die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 erlassen wurden. Während die E- und S-Standards Umwelt- und Sozialthemen abdecken, bündelt G1 die Angaben zur Art und Weise, wie ein Unternehmen seine Geschäftstätigkeit ethisch steuert. Inhaltlich verlangt der Standard Transparenz über die Unternehmenskultur, die Konzepte und Prozesse zur Geschäftsethik, die Korruptions- und Bestechungsbekämpfung, das politische Engagement einschließlich Lobbyarbeit sowie die Steuerung der Lieferantenbeziehungen.Die konkreten Offenlegungspflichten gliedern sich in die Angabepflichten G1-1 bis G1-6: G1-1 verlangt Angaben zu Konzepten der Unternehmenspolitik und zur Unternehmenskultur, G1-2 zum Management der Lieferantenbeziehungen, G1-3 zur Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung, G1-4 zu bestätigten Korruptions- oder Bestechungsfällen, G1-5 zu politischem Einfluss und Lobbytätigkeit sowie G1-6 zu Zahlungspraktiken, insbesondere gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen. Voraussetzung für den Umfang der Berichterstattung ist die Wesentlichkeitsanalyse: Nur wenn das Thema Geschäftsethik nach der doppelten Wesentlichkeit als wesentlich eingestuft wird, sind die G1-Datenpunkte vollständig zu berichten.Für Compliance-Verantwortliche verzahnt sich ESRS G1 eng mit bestehenden Pflichten aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), Antikorruptionsregelungen und Hinweisgeberschutz. Viele Unternehmen können vorhandene Compliance-Management-Systeme, Verhaltenskodizes (Codes of Conduct) und Whistleblowing-Verfahren als Datengrundlage nutzen. Die Herausforderung liegt darin, qualitative Beschreibungen in prüfbare, mit den ESRS-Datenpunkten kompatible Angaben zu überführen, da der Nachhaltigkeitsbericht der externen Prüfung mit zunächst begrenzter Sicherheit (limited assurance) unterliegt.

Rechtliche Grundlage

ESRS G1 (Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 zur CSRD, Richtlinie (EU) 2022/2464); Angabepflichten G1-1 bis G1-6

Praxisbeispiel

Eine berichtspflichtige Maschinenbau-Gruppe stuft Geschäftsethik in ihrer doppelten Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich ein. Die Compliance-Abteilung dokumentiert für G1-1 den konzernweiten Verhaltenskodex und das Antikorruptionskonzept, erfasst für G1-3 die Zahl der geschulten Mitarbeitenden sowie das Hinweisgebersystem und meldet für G1-4, dass im Berichtsjahr kein bestätigter Korruptionsfall vorlag. Für G1-6 wertet sie die durchschnittlichen Zahlungsziele gegenüber KMU-Lieferanten aus dem ERP-System aus und stellt fest, dass eine Fristverkürzung erforderlich ist, um den Standard glaubwürdig zu erfüllen.

Häufige Fragen

ESRS G1 enthält die Angabepflichten G1-1 bis G1-6. Sie betreffen Unternehmenspolitik und -kultur, das Management der Lieferantenbeziehungen, die Korruptions- und Bestechungsbekämpfung, bestätigte Korruptionsfälle, politischen Einfluss und Lobbyarbeit sowie Zahlungspraktiken gegenüber KMU.
Der Umfang hängt von der doppelten Wesentlichkeitsanalyse ab. Nur wenn Geschäftsethik als wesentliches Thema identifiziert wird, sind die G1-Datenpunkte vollständig zu berichten. Andernfalls genügt eine begründete Erklärung, warum das Thema nicht wesentlich ist.
ESRS G1 verlangt Angaben zu Lieferantenbeziehungen und Geschäftsethik, die sich inhaltlich mit den Pflichten des LkSG überschneiden. Unternehmen können bestehende LkSG-Prozesse, Verhaltenskodizes und Risikoanalysen als Datengrundlage für die G1-Berichterstattung nutzen.

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