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Nachhaltigkeit / ESG

ESG-Rating

Ein ESG-Rating ist die Bewertung der Nachhaltigkeitsleistung eines Unternehmens entlang der Dimensionen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung durch eine externe Ratingagentur anhand standardisierter Kriterien.

Ein ESG-Rating bildet die Nachhaltigkeitsleistung eines Unternehmens entlang der drei Dimensionen Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) ab. Spezialisierte Ratingagenturen wie MSCI, Sustainalytics, ISS ESG oder S&P Global werten dazu öffentlich verfügbare Informationen, Fragebögen und Unternehmensangaben aus und verdichten sie zu einer Bewertung, etwa einer Buchstabennote (z. B. AAA bis CCC) oder einem Risikoscore. Ziel ist es, die Exposition gegenüber wesentlichen Nachhaltigkeitsrisiken und die Qualität des Managements dieser Risiken vergleichbar zu machen.

Anders als die gesetzlich geregelte Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD und ESRS sind ESG-Ratings ein privatwirtschaftliches Produkt; es gibt keine einheitliche Methodik. Die Agenturen gewichten Branchen, Themen und Datenpunkte unterschiedlich, weshalb ein und dasselbe Unternehmen bei verschiedenen Anbietern stark abweichende Ergebnisse erhalten kann (sogenannte "rating divergence"). Investoren, Banken und Geschäftspartner nutzen die Ratings dennoch breit, etwa zur Portfoliosteuerung, im Rahmen der Offenlegungspflichten nach der SFDR oder als Bestandteil von Lieferantenbewertungen und Kreditkonditionen.

Auf EU-Ebene wird der Markt erstmals reguliert: Die ESG-Rating-Verordnung (EU) 2024/3005 unterwirft Anbieter von ESG-Ratings ab Mitte 2026 einer Zulassung und Aufsicht durch die ESMA und verlangt Transparenz über Methoden, Datenquellen und Interessenkonflikte. Für berichtspflichtige Unternehmen besteht die praktische Konsequenz darin, dass eine belastbare, geprüfte CSRD-/ESRS-Datengrundlage zunehmend die Basis externer Ratings bildet. Wer seine Datenpunkte sauber erhebt, dokumentiert und steuert, verbessert nicht nur die Berichtsqualität, sondern auch seine Position in den maßgeblichen ESG-Ratings.

Rechtliche Grundlage

Verordnung (EU) 2024/3005 über die Transparenz und Integrität von ESG-Ratingtätigkeiten; flankierend SFDR (Verordnung (EU) 2019/2088), CSRD (Richtlinie (EU) 2022/2464) und ESRS (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772)

Praxisbeispiel

Die Nachhaltigkeitsbeauftragte eines Maschinenbauunternehmens stellt fest, dass das Unternehmen bei einer Ratingagentur ein "B" und bei einer anderen ein "AA" erhält. Sie analysiert die Methodikberichte beider Anbieter und erkennt, dass das niedrigere Rating vor allem auf fehlenden Angaben zu Scope-3-Emissionen und zur Lieferkettensorgfalt beruht. Sie verknüpft daraufhin die im Rahmen der CSRD-Berichterstattung erhobenen ESRS-Datenpunkte mit den Fragebögen der Agenturen, schließt die Datenlücken und hinterlegt Nachweise. Im Folgejahr verbessert sich das Rating spürbar, was dem Unternehmen günstigere Konditionen bei einem nachhaltigkeitsgebundenen Kredit verschafft.

Häufige Fragen

Die CSRD-Berichterstattung ist eine gesetzliche Offenlegungspflicht nach standardisierten ESRS-Vorgaben. Ein ESG-Rating ist dagegen die freiwillige, externe Bewertung dieser und weiterer Informationen durch private Ratingagenturen. Die Berichterstattung liefert die Datengrundlage, das Rating verdichtet sie zu einer vergleichenden Note.
Es gibt keine einheitliche Methodik. Agenturen gewichten Themen, Branchen und Datenpunkte unterschiedlich und nutzen teils abweichende Datenquellen. Dadurch kann dasselbe Unternehmen je nach Anbieter deutlich abweichende Bewertungen erhalten. Diese sogenannte Rating-Divergenz erschwert die Vergleichbarkeit.
Ja. Mit der EU-Verordnung 2024/3005 werden Anbieter von ESG-Ratings ab 2026 zulassungs- und aufsichtspflichtig gegenüber der ESMA. Sie müssen Methoden, Datenquellen und Interessenkonflikte transparent machen. Ziel ist mehr Verlässlichkeit und Integrität im ESG-Ratingmarkt.

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