Zero-Trust-Architektur
Die Zero-Trust-Architektur ist ein Sicherheitsmodell, das keinem Nutzer, Gerät oder Dienst implizit vertraut und jede Zugriffsanfrage unabhängig vom Standort kontinuierlich authentifiziert, autorisiert und prüft.
Die Zero-Trust-Architektur (ZTA) bricht mit dem klassischen Perimeter-Sicherheitsmodell, das alles innerhalb des eigenen Netzwerks als vertrauenswürdig und alles außerhalb als nicht vertrauenswürdig einstuft. Stattdessen gilt der Leitsatz "never trust, always verify": Es gibt kein implizites Vertrauen aufgrund von Netzwerkzugehörigkeit, IP-Adresse oder Standort. Jede einzelne Zugriffsanfrage auf Daten, Anwendungen oder Systeme wird so behandelt, als käme sie aus einem nicht vertrauenswürdigen Netz, und muss explizit verifiziert werden, bevor Zugriff gewährt wird.
Kern des Modells ist die kontinuierliche Verifizierung anhand möglichst vieler Signale: Identität von Nutzer und Gerät (in der Regel über Multi-Faktor-Authentifizierung), Gerätezustand und Compliance, Standort, Sensitivität der angefragten Ressource sowie verhaltensbasierte Risikobewertung. Zugriffsentscheidungen werden dynamisch und kontextabhängig getroffen und an einem zentralen Policy Decision Point durchgesetzt. Begleitende Prinzipien sind das Least-Privilege-Prinzip, feingranulare Mikrosegmentierung des Netzwerks sowie eine durchgängige Protokollierung und Überwachung aller Zugriffe.
Für die Informationssicherheit ist Zero Trust kein einzelnes Produkt, sondern eine strategische Architektur, die über Identity- und Access-Management, Endpoint-Sicherheit, Netzwerksegmentierung und Monitoring umgesetzt wird. International gilt das NIST-Rahmenwerk SP 800-207 als maßgebliche Referenz, das BSI greift Zero-Trust-Prinzipien in seinen Empfehlungen auf. Im Kontext der NIS2-Richtlinie und des IT-Grundschutzes stützt Zero Trust zentrale Anforderungen an Zugriffskontrolle, Authentifizierung und das Management von Cyberrisiken und trägt damit zur Erfüllung der gesetzlich geforderten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei.
Rechtliche Grundlage
NIST SP 800-207 (Zero Trust Architecture); Art. 21 NIS2-Richtlinie (EU) 2022/2555 (Risikomanagementmaßnahmen, u. a. Zugriffskontrolle und MFA); BSI IT-Grundschutz; ISO/IEC 27001 (Anhang A, Zugangssteuerung)
Praxisbeispiel
Eine als besonders wichtige Einrichtung im Sinne der NIS2 eingestufte Organisation möchte den Fernzugriff ihrer Beschäftigten und externen Dienstleister absichern. Statt eines klassischen VPN, das nach erfolgreicher Anmeldung breiten Netzwerkzugang gewährt, führt der oder die Informationssicherheitsbeauftragte einen Zero-Trust-Ansatz ein: Jeder Zugriff auf eine Anwendung erfordert eine Multi-Faktor-Authentifizierung, der Gerätezustand wird vor jeder Sitzung geprüft, und Zugriffsrechte werden nach dem Least-Privilege-Prinzip pro Anwendung vergeben. Auffällige Anmeldemuster lösen automatisch eine erneute Verifizierung oder Blockierung aus. So lässt sich nachweisen, dass die nach Art. 21 NIS2 geforderten Maßnahmen zur Zugriffskontrolle wirksam umgesetzt sind.
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