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Wer erhält alles eine E-Mail Benachrichtigung über neue Meldungen?

Bei neuen Meldungen in preeco | hinweisgeber werden zunächst entweder die zuständige Ombudsperson oder – falls keine definiert ist – die Administrator:innen benachrichtigt. Zugewiesene Sachbearbeiter:innen erhalten E-Mail-Benachrichtigungen zu ihren Meldungen. Zusätzlich können unter „Organisationen > Eingehende Meldungen" beliebige weitere E-Mail-Adressen hinterlegt werden, die bei jeder neuen Meldung informiert werden.

Letzte Aktualisierung: 06.02.2026

Wenn eine neue Meldung in preeco | hinweisgeber eingeht, werden automatisch E-Mail-Benachrichtigungen an die zuständigen Personen versendet. Das System folgt dabei einer klaren Benachrichtigungslogik, um sicherzustellen, dass Meldungen zeitnah bearbeitet werden.

Benachrichtigung bei neuen Meldungen

Bei neu eingehenden Meldungen wird zunächst geprüft, ob eine Ombudsperson für den entsprechenden Meldekanal definiert ist:

Ist eine Ombudsperson definiert, erhält diese die E-Mail-Benachrichtigung über die neue Meldung.

Ist keine Ombudsperson definiert, werden die Administrator:innen über die neue Meldung benachrichtigt.

Benachrichtigung zugewiesener Sachbearbeiter:innen

Sobald einer Meldung eine:n Sachbearbeiter:in als Hauptbenutzer:in zugewiesen wurde, erhält diese Person ebenfalls E-Mail-Benachrichtigungen zu dieser Meldung. Die Zuweisung erfolgt in der Regel nach dem ersten Eingang der Meldung durch die Ombudsperson oder Administrator:innen.

Zusätzliche Benachrichtigungsadressen

Unter "Organisationen > Eingehende Meldungen" können beliebige weitere E-Mail-Adressen hinterlegt werden. Diese zusätzlichen Empfänger:innen werden bei jeder eingehenden Meldung automatisch benachrichtigt, unabhängig von der regulären Benachrichtigungslogik.

Änderungen und Irrtümer können vorkommen. Die Angaben in diesem Artikel wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.