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Weniger ist mehr: Nicht anwendbare Anforderungen ausschließen – und die SoA automatisch füllen

Wie Sie nicht zutreffende Anforderungen als „nicht anwendbar" einstufen, die Ausschlussbegründung hinterlegen und damit zugleich Ihre Erklärung zur Anwendbarkeit (SoA) dokumentieren.

Letzte Aktualisierung: 25.07.2026

Nicht jede Anforderung einer Norm trifft auf jede Organisation zu. Anforderungen, die für Sie nicht relevant sind, stufen Sie im ISMS Cockpit als „nicht anwendbar" ein. Das verschlankt nicht nur Ihre Arbeitsliste – die hinterlegte Begründung fließt zugleich in die Erklärung zur Anwendbarkeit (Statement of Applicability, SoA) ein.

Anforderung öffnen und bearbeiten:
Klicken Sie im Reiter „Anforderungen" auf die betreffende Anforderung. In der Detailansicht klicken Sie im Abschnitt „Allgemein" auf „Bearbeiten".

Status auf „Nicht anwendbar" stellen:
Setzen Sie im Abschnitt „Allgemein" das Feld „Status" auf „Nicht anwendbar". Daraufhin erscheint das Pflichtfeld „Ausschlussbegründung".

Ausschlussbegründung und SoA:
Hinterlegen Sie in der „Ausschlussbegründung", warum die Anforderung für Ihre Organisation nicht gilt – etwa weil ein betroffenes Verfahren oder eine betroffene Technologie bei Ihnen nicht zum Einsatz kommt. Ein Hinweis unter dem Feld weist ausdrücklich darauf hin: Diese Begründung wird in der Erklärung zur Anwendbarkeit (SoA) dokumentiert – dem zentralen Nachweisdokument für Audits und Zertifizierung. Klicken Sie anschließend auf „Speichern und zurück".

Was das bewirkt: Eine als „nicht anwendbar" eingestufte Anforderung zählt nicht mehr zu den anwendbaren Anforderungen und mindert damit Ihren Erfüllungsgrad nicht. In den Kennzahlen des Cockpits wird sie separat ausgewiesen, sodass jederzeit transparent bleibt, was Sie bewusst ausgeschlossen haben.

Tipp: Formulieren Sie die Ausschlussbegründung so, dass sie auch für eine externe Prüferin oder einen externen Prüfer nachvollziehbar ist – die SoA ist ein prüfrelevantes Dokument.

Änderungen und Irrtümer können vorkommen. Die Angaben in diesem Artikel wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.