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NIS2-Umsetzungsgesetz · Selbsttest

Ist Ihr Unternehmen von NIS2 betroffen?

Höchstens acht Fragen, drei Minuten: Der NIS2-Check zeigt, ob Sie voraussichtlich eine besonders wichtige oder wichtige Einrichtung sind, welche Pflichten seit dem 6. Dezember 2025 gelten und wo Ihre Umsetzung steht.

Kostenlos · bis zu 8 Fragen · ohne Registrierung

Der NIS2-Check

Wählen Sie je Frage eine Antwort. Das Ergebnis sehen Sie sofort, mit der Fundstelle im BSI-Gesetz zu jedem Punkt.

Frage 01 von 8

Betreibt Ihr Unternehmen eine kritische Anlage (KRITIS)?

Kritische Anlagen sind Anlagen, die für die Versorgung der Bevölkerung von hoher Bedeutung sind, etwa in Energie, Wasser, Gesundheit oder Transport.

Bietet Ihr Unternehmen einen dieser Dienste an?

Für diese Anbieter gilt NIS2 unabhängig oder weitgehend unabhängig von der Unternehmensgröße.

In welchem Sektor ist Ihr Unternehmen tätig?

Wählen Sie den Sektor Ihrer wesentlichen Tätigkeit. Tätigkeiten, die gemessen am Gesamtgeschäft vernachlässigbar sind, zählen nicht (§ 28 Abs. 3 BSIG).

Wie viele Beschäftigte hat Ihr Unternehmen?

Gezählt wird in Jahresarbeitseinheiten: Teilzeitkräfte anteilig, Auszubildende und Beschäftigte in Elternzeit nicht. Partner- und verbundene Unternehmen zählen grundsätzlich mit.

Wie hoch sind Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme?

Maßgeblich ist der letzte Jahresabschluss.

Hat sich Ihr Unternehmen bereits beim BSI registriert?
Steuern Sie Ihre Informationssicherheit mit einem dokumentierten Managementsystem, etwa nach ISO 27001 oder BSI IT-Grundschutz?
Gibt es einen festgelegten Ablauf, mit dem Sie einen erheblichen Sicherheitsvorfall binnen 24 Stunden an das BSI melden?

Ergebnis …

Was Ihnen auffallen sollte

Diese Pflichten gelten dann

Eine Einschätzung auf Grundlage Ihrer Angaben, keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Bewertung wenden Sie sich an Ihre Rechtsberatung.

Die vollständige Auswertung als PDF

Wir senden Ihnen Ihr Ergebnis mit allen Pflichten, Fundstellen und Ihren Antworten. Auf Wunsch zeigen wir Ihnen in einem kurzen Gespräch, wie preeco | informationssicherheit Ihr Sicherheitsmanagement nachweisbar macht.

  • Einstufung und Pflichten mit Fundstelle im BSIG
  • Ihre offenen Punkte mit konkreten nächsten Schritten
  • Ihre Antworten zum Weitergeben an Geschäftsführung oder Rechtsberatung

Datenschutz
Ihre Antworten und Kontaktdaten nutzen wir, um Ihnen die Auswertung zu senden und Sie zu kontaktieren. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zum Datenschutz.

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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Das NIS2-Umsetzungsgesetz ist am 6. Dezember 2025 in Kraft getreten (BGBl. 2025 I Nr. 301). Die Pflichten aus dem neuen BSI-Gesetz gelten seitdem ohne allgemeine Übergangsfrist; registrieren müssen sich betroffene Einrichtungen spätestens drei Monate nach Eintritt der Betroffenheit.

In Jahresarbeitseinheiten nach der KMU-Empfehlung der EU-Kommission: Teilzeitkräfte zählen anteilig, Auszubildende und Beschäftigte in Elternzeit nicht. Daten von Partner- und verbundenen Unternehmen werden grundsätzlich hinzugerechnet (§ 28 Abs. 4 BSIG).

Die Einstufung hängt an Sektor und Größe. Die Pflichten zu Risikomanagement, Meldungen, Registrierung und Geschäftsleitung gelten für beide; Unterschiede gibt es vor allem bei der Aufsicht durch das BSI.

Oft ja, indirekt: Betroffene Kunden müssen die Sicherheit ihrer Lieferkette steuern (§ 30 Abs. 2 Nr. 4 BSIG) und geben Anforderungen über Verträge und Lieferantenfragebögen weiter.

Nein. Der Check ist eine Einschätzung auf Grundlage Ihrer Angaben und nennt zu jedem Punkt die Fundstelle im Gesetz. Für eine verbindliche Bewertung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an Ihre Rechtsberatung.