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Der NIS2-Check
Wählen Sie je Frage eine Antwort. Das Ergebnis sehen Sie sofort, mit der Fundstelle im BSI-Gesetz zu jedem Punkt.
Frage 01 von 8
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Diese Pflichten gelten dann
Eine Einschätzung auf Grundlage Ihrer Angaben, keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Bewertung wenden Sie sich an Ihre Rechtsberatung.
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- Einstufung und Pflichten mit Fundstelle im BSIG
- Ihre offenen Punkte mit konkreten nächsten Schritten
- Ihre Antworten zum Weitergeben an Geschäftsführung oder Rechtsberatung
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FAQ
Häufig gestellte Fragen
Das NIS2-Umsetzungsgesetz ist am 6. Dezember 2025 in Kraft getreten (BGBl. 2025 I Nr. 301). Die Pflichten aus dem neuen BSI-Gesetz gelten seitdem ohne allgemeine Übergangsfrist; registrieren müssen sich betroffene Einrichtungen spätestens drei Monate nach Eintritt der Betroffenheit.
In Jahresarbeitseinheiten nach der KMU-Empfehlung der EU-Kommission: Teilzeitkräfte zählen anteilig, Auszubildende und Beschäftigte in Elternzeit nicht. Daten von Partner- und verbundenen Unternehmen werden grundsätzlich hinzugerechnet (§ 28 Abs. 4 BSIG).
Die Einstufung hängt an Sektor und Größe. Die Pflichten zu Risikomanagement, Meldungen, Registrierung und Geschäftsleitung gelten für beide; Unterschiede gibt es vor allem bei der Aufsicht durch das BSI.
Oft ja, indirekt: Betroffene Kunden müssen die Sicherheit ihrer Lieferkette steuern (§ 30 Abs. 2 Nr. 4 BSIG) und geben Anforderungen über Verträge und Lieferantenfragebögen weiter.
Nein. Der Check ist eine Einschätzung auf Grundlage Ihrer Angaben und nennt zu jedem Punkt die Fundstelle im Gesetz. Für eine verbindliche Bewertung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an Ihre Rechtsberatung.