Produkthaftungsrisiken frühzeitig erkennen
Das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) regelt die verschuldensunabhängige Haftung für fehlerhafte Produkte. Mit preeco | hinweisgeber erreichen Hinweise auf Produktfehler und Sicherheitsmängel Ihr Unternehmen frühzeitig – anonym, vertraulich und strukturiert dokumentiert.
Anwendungsfälle
Produkthaftung mit preeco | hinweisgeber absichern
Produktfehler frühzeitig erkennen
Mitarbeitende bemerken Qualitäts- und Sicherheitsmängel oft als Erste. Über den vertraulichen, optional anonymen Meldekanal erreichen diese Hinweise das Unternehmen, bevor daraus Schadensfälle und Haftungsrisiken werden.
Hinweise aus der gesamten Lieferkette
Der Meldekanal ist öffentlich zugänglich und in bis zu 26 Sprachen verfügbar. So können auch Lieferanten, Händler und Kunden auf Produktfehler aufmerksam machen – gerade bei internationalen Lieferketten ein entscheidender Vorteil.
Strukturierte Prüfung und Bearbeitung
Eingehende Meldungen werden systematisch erfasst, bewertet und mit klaren Zuständigkeiten bearbeitet. So lassen sich Produktrisiken untersuchen und Maßnahmen einleiten, bevor Schäden entstehen.
Nachweisbare Dokumentation im Haftungsfall
Die gesamte Bearbeitung wird nachvollziehbar dokumentiert. Im Streitfall lässt sich belegen, wie das Unternehmen mit Hinweisen auf Produktfehler umgegangen ist. Hinweise auf Verstöße gegen Produktsicherheits- und Konformitätsvorgaben fallen zudem in den Anwendungsbereich des HinSchG.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Das Produkthaftungsgesetz regelt die verschuldensunabhängige Haftung des Herstellers für Schäden durch fehlerhafte Produkte. Mitarbeitende, Lieferanten und Geschäftspartner bemerken solche Fehler häufig zuerst – ein Hinweisgebersystem gibt ihnen einen geschützten, optional anonymen Weg, diese zu melden. Das Unternehmen kann Produktrisiken so untersuchen und beheben, bevor Schäden entstehen. Zudem fallen Verstöße gegen Produktsicherheits- und Konformitätsvorschriften in den sachlichen Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes, sodass viele Unternehmen ohnehin einen Meldekanal für solche Hinweise vorhalten müssen.
Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie (EU) 2024/2853 ersetzt die bisherige Richtlinie von 1985 und muss bis Dezember 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Sie erweitert den Produktbegriff ausdrücklich um Software und KI-Systeme, erleichtert Geschädigten die Beweisführung und verlängert Haftungszeiträume. Für Hersteller steigt damit das Haftungsrisiko – und damit der Wert früher interner Hinweise auf Produktfehler.
Produkthaftungsrisiken mit preeco reduzieren
Entdecken Sie, wie preeco | hinweisgeber Sie bei der frühzeitigen Erkennung von Produktrisiken unterstützt.