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Hinweisgeberschutzgesetz rechtssicher umsetzen

Interne Meldestelle einrichten, Hinweisgebende schützen und Fälle vertraulich und strukturiert verwalten – konform mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und der EU-Whistleblower-Richtlinie (2019/1937).

HinSchG mit preeco umsetzen

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Das Hinweisgeberschutzgesetz verlangt einen vertraulichen internen Meldekanal, die Möglichkeit zur anonymen Meldung, eine Eingangsbestätigung binnen 7 Tagen, eine Rückmeldung an die hinweisgebende Person binnen 3 Monaten sowie eine nachvollziehbare Dokumentation und den Schutz der Identität Hinweisgebender. preeco | hinweisgeber setzt diese Vorgaben technisch um – mit optionalem anonymem Meldeformular, automatischer Fristenüberwachung, strukturierter Fallverwaltung und Verschlüsselung.

Ja. preeco | hinweisgeber bildet die interne Meldestelle nach HinSchG und EU-Whistleblower-Richtlinie (2019/1937) vollständig ab: vom öffentlich zugänglichen, vertraulichen und optional anonymen Meldekanal über die Fallbearbeitung mit gesetzlichen Fristen bis zur nachweisbaren Dokumentation. Das Hosting erfolgt ausschließlich in ISO 27001-zertifizierten Rechenzentren in Deutschland, ohne Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer.

HinSchG mit preeco umsetzen

Entdecken Sie, wie preeco | hinweisgeber Sie bei der Compliance unterstützt.