Hinweisgeberschutzgesetz rechtssicher umsetzen
Interne Meldestelle einrichten, Hinweisgebende schützen und Fälle vertraulich und strukturiert verwalten – konform mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und der EU-Whistleblower-Richtlinie (2019/1937).
HinSchG mit preeco umsetzen
Anonyme Kommunikation
Die Software ermöglicht anonyme Kommunikation mit Hinweisgebern – den Dialog über Melde-ID und selbst gewähltes Passwort, ganz ohne E-Mail-Adresse. Die Identität bleibt geschützt – nur berechtigte Personen haben Zugriff. Zum Schutz der Hinweisgebenden werden bewusst keine Systemprotokolle geschrieben, die Rückschlüsse auf ihre Identität zulassen.
Verschlüsselte Datenverarbeitung in Deutschland
Cloud- und Private-Cloud-Daten werden verschlüsselt verarbeitet und ausschließlich in ISO 27001-zertifizierten Rechenzentren der Hetzner Online GmbH in Deutschland gespeichert. Vertraulichkeit ist zu jeder Zeit gewährleistet.
Strukturierte Fallverwaltung
Meldungen werden systematisch erfasst und bearbeitet. Der Status jeder Meldung ist nachvollziehbar dokumentiert. Voll mandantenfähig für externe Ombudspersonen und Compliance-Dienstleister.
Fristenüberwachung
Gesetzliche Fristen werden automatisch überwacht – 7 Tage für die Eingangsbestätigung, 3 Monate für die Rückmeldung an Hinweisgebende – und sind je Organisation konfigurierbar. Das Dashboard warnt frühzeitig vor ablaufenden Fristen. Die gesamte Kommunikation wird nachweisbar dokumentiert. Verfügbar in bis zu 26 Sprachen.
Hinweisgebersystem für KMU
Auch kleine und mittlere Unternehmen mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten brauchen nach § 12 HinSchG eine interne Meldestelle – dauerhaft und mit vertretbarem Aufwand. preeco | hinweisgeber ist hierfür ausgelegt: Das Meldeformular ist über den Administrationsbereich in wenigen Minuten eingerichtet, ein kostenloser Onboarding-Service unterstützt bei der Einführung, und die Fristen des HinSchG – Eingangsbestätigung binnen 7 Tagen, Rückmeldung binnen 3 Monaten – werden automatisch überwacht. Die Fallbearbeitung erfolgt strukturiert mit verschlüsselter Speicherung in ISO 27001-zertifizierten Rechenzentren in Deutschland, sodass die Meldestelle auch von kleinen Teams oder einer externen Ombudsperson zuverlässig betrieben werden kann.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Das Hinweisgeberschutzgesetz verlangt einen vertraulichen internen Meldekanal, die Möglichkeit zur anonymen Meldung, eine Eingangsbestätigung binnen 7 Tagen, eine Rückmeldung an die hinweisgebende Person binnen 3 Monaten sowie eine nachvollziehbare Dokumentation und den Schutz der Identität Hinweisgebender. preeco | hinweisgeber setzt diese Vorgaben technisch um – mit optionalem anonymem Meldeformular, automatischer Fristenüberwachung, strukturierter Fallverwaltung und Verschlüsselung.
Ja. preeco | hinweisgeber bildet die interne Meldestelle nach HinSchG und EU-Whistleblower-Richtlinie (2019/1937) vollständig ab: vom öffentlich zugänglichen, vertraulichen und optional anonymen Meldekanal über die Fallbearbeitung mit gesetzlichen Fristen bis zur nachweisbaren Dokumentation. Das Hosting von Cloud und Private Cloud erfolgt ausschließlich in ISO 27001-zertifizierten Rechenzentren in Deutschland, ohne Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer durch die Software selbst.
Ein Hinweisgebersystem erfüllt das HinSchG, wenn es diese Vorgaben technisch umsetzt: einen vertraulichen internen Meldekanal, die Möglichkeit zur anonymen Meldung, eine Eingangsbestätigung binnen 7 Tagen, eine Rückmeldung an die hinweisgebende Person binnen 3 Monaten, eine nachvollziehbare Dokumentation der Bearbeitung sowie wirksamen Schutz der Identität Hinweisgebender. preeco | hinweisgeber setzt alle Punkte um – mit optionalem anonymen Meldeformular, automatischer Fristenüberwachung mit Erinnerung vor Fristablauf, strukturierter Fallverwaltung, Verschlüsselung und dem Verzicht auf Systemprotokolle, die Rückschlüsse auf Hinweisgebende zulassen könnten.
Artikel 87 der KI-Verordnung (AI Act) erklärt für die Meldung von Verstößen gegen die Verordnung und den Schutz der meldenden Personen die EU-Whistleblower-Richtlinie (2019/1937) für anwendbar – dieselbe Richtlinie, die das Hinweisgeberschutzgesetz umsetzt. Ob und in welchem Umfang sich daraus für Ihr Unternehmen Handlungsbedarf ergibt, bewerten Sie mit Ihrer Rechtsberatung. Technisch ist die Meldestelle darauf vorbereitet: In preeco | hinweisgeber legen Sie einen zusätzlichen Anwendungsbereich mit eigener Checkliste für Hinweise zum Einsatz von KI an, ohne den bestehenden Meldekanal, seine URL oder seine Fristen zu verändern.
HinSchG mit preeco umsetzen
Entdecken Sie, wie preeco | hinweisgeber Sie bei der Compliance unterstützt.