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Hinweisgeberschutzgesetz rechtssicher umsetzen

Interne Meldestelle einrichten, Hinweisgebende schützen und Fälle vertraulich und strukturiert verwalten – konform mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und der EU-Whistleblower-Richtlinie (2019/1937).

HinSchG mit preeco umsetzen

Hinweisgebersystem für KMU

Auch kleine und mittlere Unternehmen mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten brauchen nach § 12 HinSchG eine interne Meldestelle – dauerhaft und mit vertretbarem Aufwand. preeco | hinweisgeber ist hierfür ausgelegt: Das Meldeformular ist über den Administrationsbereich in wenigen Minuten eingerichtet, ein kostenloser Onboarding-Service unterstützt bei der Einführung, und die Fristen des HinSchG – Eingangsbestätigung binnen 7 Tagen, Rückmeldung binnen 3 Monaten – werden automatisch überwacht. Die Fallbearbeitung erfolgt strukturiert mit verschlüsselter Speicherung in ISO 27001-zertifizierten Rechenzentren in Deutschland, sodass die Meldestelle auch von kleinen Teams oder einer externen Ombudsperson zuverlässig betrieben werden kann.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Das Hinweisgeberschutzgesetz verlangt einen vertraulichen internen Meldekanal, die Möglichkeit zur anonymen Meldung, eine Eingangsbestätigung binnen 7 Tagen, eine Rückmeldung an die hinweisgebende Person binnen 3 Monaten sowie eine nachvollziehbare Dokumentation und den Schutz der Identität Hinweisgebender. preeco | hinweisgeber setzt diese Vorgaben technisch um – mit optionalem anonymem Meldeformular, automatischer Fristenüberwachung, strukturierter Fallverwaltung und Verschlüsselung.

Ja. preeco | hinweisgeber bildet die interne Meldestelle nach HinSchG und EU-Whistleblower-Richtlinie (2019/1937) vollständig ab: vom öffentlich zugänglichen, vertraulichen und optional anonymen Meldekanal über die Fallbearbeitung mit gesetzlichen Fristen bis zur nachweisbaren Dokumentation. Das Hosting von Cloud und Private Cloud erfolgt ausschließlich in ISO 27001-zertifizierten Rechenzentren in Deutschland, ohne Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer durch die Software selbst.

Ein Hinweisgebersystem erfüllt das HinSchG, wenn es diese Vorgaben technisch umsetzt: einen vertraulichen internen Meldekanal, die Möglichkeit zur anonymen Meldung, eine Eingangsbestätigung binnen 7 Tagen, eine Rückmeldung an die hinweisgebende Person binnen 3 Monaten, eine nachvollziehbare Dokumentation der Bearbeitung sowie wirksamen Schutz der Identität Hinweisgebender. preeco | hinweisgeber setzt alle Punkte um – mit optionalem anonymen Meldeformular, automatischer Fristenüberwachung mit Erinnerung vor Fristablauf, strukturierter Fallverwaltung, Verschlüsselung und dem Verzicht auf Systemprotokolle, die Rückschlüsse auf Hinweisgebende zulassen könnten.

Artikel 87 der KI-Verordnung (AI Act) erklärt für die Meldung von Verstößen gegen die Verordnung und den Schutz der meldenden Personen die EU-Whistleblower-Richtlinie (2019/1937) für anwendbar – dieselbe Richtlinie, die das Hinweisgeberschutzgesetz umsetzt. Ob und in welchem Umfang sich daraus für Ihr Unternehmen Handlungsbedarf ergibt, bewerten Sie mit Ihrer Rechtsberatung. Technisch ist die Meldestelle darauf vorbereitet: In preeco | hinweisgeber legen Sie einen zusätzlichen Anwendungsbereich mit eigener Checkliste für Hinweise zum Einsatz von KI an, ohne den bestehenden Meldekanal, seine URL oder seine Fristen zu verändern.

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Entdecken Sie, wie preeco | hinweisgeber Sie bei der Compliance unterstützt.