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Datenschutz

Hinweis auf Datenschutzverletzung

So melden Sie eine Datenschutzverletzung gemäß Art. 33 DSGVO – wir sind für Sie da und unterstützen Sie bei der fristgerechten Meldung.

Datenschutzverletzung melden – So handeln Sie richtig

Eine Datenschutzverletzung (auch: Datenpanne) liegt vor, wenn personenbezogene Daten unbeabsichtigt oder unrechtmäßig vernichtet, verändert, offengelegt oder zugänglich gemacht werden. Dies kann durch Hackerangriffe, Systemfehler, menschliches Versagen oder den Verlust von Datenträgern geschehen.

Arten von Datenschutzverletzungen

Es gibt drei Hauptkategorien:

  • Verletzung der Vertraulichkeit: Daten werden unbefugt offengelegt oder zugänglich gemacht

  • Verletzung der Integrität: Daten werden unbefugt verändert oder manipuliert

  • Verletzung der Verfügbarkeit: Daten werden unbeabsichtigt vernichtet oder gehen verloren

Meldepflicht nach Art. 33 DSGVO

Sobald Sie eine Datenschutzverletzung feststellen, müssen Sie diese innerhalb von 72 Stunden der zuständigen Aufsichtsbehörde melden. Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem Sie Kenntnis von der Verletzung erlangen.

Was muss in der Meldung enthalten sein?

  • Art der Verletzung mit Kategorien betroffener Daten

  • Ungefähre Anzahl betroffener Personen

  • Wahrscheinliche Folgen der Verletzung

  • Ergriffene Maßnahmen zur Behebung

Wenn die vollständige Information nicht innerhalb von 72 Stunden vorliegt, reichen Sie diese nachträglich ein.

Datenschutzverletzung melden

Direkte Kontaktaufnahme

Telefon
+49 731 280 651 0
(Montag - Freitag 9:00-17:00)

E-Mail
datenschutz@preeco.de

Anschrift
preeco GmbH
Magirus-Deutz-Straße 14
89077 Ulm

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Nicht jede Verletzung führt zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen. Wenn die Verletzung voraussichtlich kein Risiko birgt, ist keine Meldung erforderlich. Dokumentieren Sie jedoch immer die Entscheidung.

Wenn die Datenschutzverletzung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten birgt, müssen Sie die betroffenen Personen unverzüglich informieren (Art. 34 DSGVO).

Als Auftragsverarbeiter unterstützt Sie preeco bei der Dokumentation und Analyse von Datenschutzverletzungen. Die Meldung an die Behörde erfolgt jedoch durch Sie als Verantwortlichen.

Bei Verstoß gegen die Meldepflicht können Bußgelder bis zu 10 Millionen Euro oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden.