Single Sign-On (SSO)
Single Sign-On (SSO) ist ein Verfahren, bei dem sich Benutzer einmal zentral gegenüber einem Identity Provider authentifizieren und anschließend ohne erneute Anmeldung auf mehrere angebundene Anwendungen zugreifen können.
Single Sign-On (SSO) verlagert die Authentifizierung aus den einzelnen Fachanwendungen in einen zentralen Identity Provider (IdP). Meldet sich eine Person dort einmal an, stellt der IdP den angebundenen Anwendungen – den Service Providern beziehungsweise Relying Parties – ein signiertes Token über die erfolgte Authentifizierung aus. Technisch dominieren zwei offene Standards: SAML 2.0, das XML-basierte Assertions über Browser-Redirects oder POST-Bindings überträgt und vor allem in klassischen Unternehmensanwendungen verbreitet ist, sowie OpenID Connect (OIDC), eine auf OAuth 2.0 aufsetzende Schicht, die JSON Web Tokens verwendet und sich für Web-, Mobile- und API-Szenarien durchgesetzt hat. Beide Verfahren übertragen keine Passwörter an die Zielanwendung, sondern nur eine überprüfbare Aussage über die Identität und – je nach Konfiguration – zusätzliche Attribute wie Gruppen- oder Rollenzugehörigkeit.
Aus Sicht der Informationssicherheit ist SSO in erster Linie ein Hebel für Zugriffskontrolle und Nachvollziehbarkeit. Passwörter existieren nur noch an einer Stelle, wodurch Passwort-Wiederverwendung und lokale Passwortspeicher in Fachanwendungen entfallen. Starke Authentifizierung – insbesondere phishing-resistente Multi-Faktor-Authentifizierung nach FIDO2/WebAuthn – muss nur einmal implementiert und gepflegt werden und wirkt dann für alle angebundenen Systeme. Ebenso lassen sich Joiner-Mover-Leaver-Prozesse zentral steuern: Wird ein Konto im Verzeichnisdienst deaktiviert, verliert die Person den Zugang zu sämtlichen angebundenen Anwendungen. Damit unterstützt SSO unmittelbar die Anforderungen an Zugangskontrolle und Identitätsmanagement, die Art. 21 Abs. 2 der NIS2-Richtlinie, ISO/IEC 27001 (A.5.15 bis A.5.18, A.8.5) und der BSI IT-Grundschutz-Baustein ORP.4 an Einrichtungen stellen.
Die Bündelung erzeugt jedoch auch ein konzentriertes Risiko: Der Identity Provider wird zum Single Point of Failure und zum lohnenden Angriffsziel. Fällt er aus, ist der Zugang zu allen angebundenen Anwendungen blockiert; wird ein privilegiertes IdP-Konto oder ein Signaturschlüssel kompromittiert, kann ein Angreifer sich gegenüber sämtlichen Service Providern als beliebiger Benutzer ausgeben. Typische Angriffsmuster sind der Diebstahl gültiger Sitzungs-Token, MFA-Fatigue-Angriffe, die Manipulation von Metadaten oder Signaturprüfungen sowie die missbräuchliche Registrierung eigener Anwendungen im IdP. Angemessene Gegenmaßnahmen sind gehärtete und redundant ausgelegte IdP-Infrastrukturen, striktes Privileged-Access-Management für Administratoren, sauberes Schlüsselmanagement mit regelmäßigem Rollover, kurze Token-Laufzeiten samt Single Logout, lückenlose Protokollierung der Authentifizierungsereignisse in ein SIEM sowie dokumentierte Notfallzugänge (Break-Glass-Konten) für den Ausfall des Identity Providers.
Rechtliche Grundlage
Art. 21 Abs. 2 lit. i und j NIS2-Richtlinie (EU) 2022/2555; ISO/IEC 27001 (A.5.15, A.5.16, A.5.17, A.5.18, A.8.5); BSI IT-Grundschutz ORP.4 (Identitäts- und Berechtigungsmanagement); technische Standards: SAML 2.0 (OASIS), OpenID Connect 1.0
Praxisbeispiel
Ein Energieversorger mit rund 800 Beschäftigten stellt bei der NIS2-Betroffenheitsprüfung fest, dass Mitarbeitende für 14 Fachanwendungen eigene Zugangsdaten pflegen und ausgeschiedene Beschäftigte in mehreren Systemen aktiv geblieben sind. Der Informationssicherheitsbeauftragte bindet die Anwendungen schrittweise per SAML 2.0 beziehungsweise OIDC an den zentralen Identity Provider an, erzwingt dort FIDO2-basierte Multi-Faktor-Authentifizierung und koppelt die Berechtigungsvergabe an Rollen aus dem Personalprozess. Um die neue Abhängigkeit zu beherrschen, dokumentiert er den Identity Provider in der Business-Impact-Analyse als hochkritisch, richtet einen redundanten Betrieb, zwei versiegelte Break-Glass-Konten und ein SIEM-Alerting auf auffällige Anmeldemuster ein und hält die Maßnahme im Statement of Applicability sowie im Notfallhandbuch fest.
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