CVE und CVSS
CVE ist das internationale Verzeichnis eindeutiger Kennungen für öffentlich bekannte IT-Schwachstellen, CVSS das dazugehörige Punktesystem, das den technischen Schweregrad einer Schwachstelle auf einer Skala von 0,0 bis 10,0 bewertet.
CVE steht für "Common Vulnerabilities and Exposures" und bezeichnet ein weltweit genutztes Verzeichnis, das jeder öffentlich bekannten Schwachstelle in Software oder Hardware eine eindeutige, dauerhafte Kennung im Format CVE-JJJJ-NNNNN zuweist. Das Programm wird von der MITRE Corporation koordiniert und von einem Netz sogenannter CVE Numbering Authorities (CNA) getragen, zu denen große Hersteller, CERTs und Forschungsstellen gehören. Der Zweck ist rein referenziell: Die Kennung sorgt dafür, dass Hersteller, Scanner-Anbieter, Behörden und Anwender über exakt dieselbe Schwachstelle sprechen. Angereicherte Beschreibungen und Metadaten finden sich unter anderem in der National Vulnerability Database (NVD) des NIST sowie seit 2025 in der von der ENISA betriebenen europäischen Schwachstellendatenbank (EUVD), die auf Artikel 12 der NIS2-Richtlinie zurückgeht.
CVSS – das "Common Vulnerability Scoring System" des Forum of Incident Response and Security Teams (FIRST) – liefert die dazugehörige Bewertung. Es übersetzt technische Eigenschaften einer Schwachstelle in eine Zahl zwischen 0,0 und 10,0 und in die qualitativen Stufen "None", "Low", "Medium", "High" und "Critical" (kritisch ab 9,0). Der Basiswert beschreibt die unveränderlichen Merkmale der Schwachstelle: Angriffsvektor, Komplexität, erforderliche Rechte, Nutzerinteraktion sowie die Auswirkungen auf Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit. Die in der Praxis verbreitete Version 3.1 ergänzt diese Basis um temporale und umgebungsbezogene Metriken; die 2023 veröffentlichte Version 4.0 gliedert die Bewertung in Base-, Threat-, Environmental- und Supplemental-Metriken und macht den Bezug zur konkreten Umgebung expliziter.
Für die Praxis gilt: Der CVSS-Basiswert ist ein Schweregrad, kein Risiko. Er kennt weder den Schutzbedarf des betroffenen Systems noch dessen Exponierung, vorhandene kompensierende Maßnahmen oder die Frage, ob eine Schwachstelle tatsächlich aktiv ausgenutzt wird. Eine belastbare Priorisierung entsteht erst, wenn der Basiswert mit Asset-Kontext und Bedrohungslage verknüpft wird – etwa über Umgebungsmetriken, über Ausnutzungswahrscheinlichkeiten wie EPSS oder über Kataloge bekannter ausgenutzter Schwachstellen. Normativ verlangen ISO/IEC 27001:2022 in Control 8.8 und der BSI IT-Grundschutz-Baustein OPS.1.1.3 genau diese bewertete, nachvollziehbare Behandlung technischer Schwachstellen; Artikel 21 der NIS2-Richtlinie macht Schwachstellenbehandlung und -offenlegung für besonders wichtige und wichtige Einrichtungen verpflichtend. Der Cyber Resilience Act (Verordnung (EU) 2024/2847) knüpft daran an und verpflichtet Hersteller, aktiv ausgenutzte Schwachstellen zu melden; die Meldepflichten gelten nach dem Verordnungstext ab dem 11. September 2026, die übrigen Anforderungen ab Dezember 2027. Da einzelne EU-Digitalvorhaben derzeit im Rahmen von Vereinfachungspaketen überarbeitet werden, sollten Fristen vor der Planung gegen den aktuellen Rechtsstand geprüft werden.
Rechtliche Grundlage
ISO/IEC 27001:2022 Anhang A 8.8 und ISO/IEC 27002:2022 8.8; BSI IT-Grundschutz OPS.1.1.3; Art. 12 und Art. 21 Abs. 2 NIS2-Richtlinie (EU) 2022/2555; Verordnung (EU) 2024/2847 (Cyber Resilience Act); CVSS-Spezifikation des FIRST
Praxisbeispiel
Der Informationssicherheitsbeauftragte eines Energieversorgers erhält montags den Report seines Schwachstellenscanners: 214 Funde, darunter zwölf mit CVSS-Basiswert 9,0 oder höher. Statt stur nach Punktzahl zu arbeiten, gleicht er die CVE-Kennungen mit dem Asset-Inventar ab. Zwei kritische Funde betreffen ein aus dem Internet erreichbares VPN-Gateway mit sehr hohem Schutzbedarf und stehen zudem in einem Katalog aktiv ausgenutzter Schwachstellen – sie erhalten die Behebungsfrist von 24 Stunden. Sieben weitere kritische Funde liegen auf Testsystemen in einem abgeschotteten Netzsegment ohne Produktivdaten; er dokumentiert die reduzierte Umgebungsbewertung, setzt eine Frist von 30 Tagen und hält die Begründung im Schwachstellenregister fest. Beim nächsten ISO-27001-Audit belegt genau diese Dokumentation, dass die Priorisierung risikobasiert und nicht willkürlich erfolgt ist.
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