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DSGVO und BDSG · Selbsttest

Brauchen Sie einen Datenschutzbeauftragten?

Höchstens acht Fragen, zwei Minuten: Der DSB-Check zeigt, ob DSGVO und BDSG Sie voraussichtlich zur Benennung verpflichten, welche Pflichten dann gelten und was noch offen ist.

Kostenlos · bis zu 8 Fragen · ohne Registrierung

Der DSB-Check

Wählen Sie je Frage eine Antwort. Das Ergebnis sehen Sie sofort, mit der Fundstelle im Gesetz zu jedem Punkt.

Frage 01 von 8

Ist Ihre Organisation eine Behörde oder eine andere öffentliche Stelle?
Wie viele Personen arbeiten in der Regel ständig mit personenbezogenen Daten am Computer?

Gemeint sind alle, die regelmäßig E-Mails, Kundendaten oder Personaldaten bearbeiten, auch Inhaberinnen und Inhaber sowie Auszubildende.

Besteht Ihr Kerngeschäft darin, Personen umfangreich, regelmäßig und systematisch zu überwachen?

Zum Beispiel Tracking und Profilbildung als Dienstleistung, Auskunfteien oder Videoüberwachung für Kunden. Die Verarbeitung der eigenen Personaldaten ist kein Kerngeschäft.

Verarbeiten Sie als Kerngeschäft umfangreich Gesundheits-, biometrische oder andere besonders sensible Daten oder Daten über Straftaten?

Eine einzelne Arztpraxis oder Kanzlei gilt in der Regel nicht als umfangreich; ein Klinikverbund oder ein Labor schon.

Führen Sie Verarbeitungen durch, für die eine Datenschutz-Folgenabschätzung nötig ist?

Typisch bei neuen Technologien, umfangreicher Überwachung, Scoring oder der Verarbeitung sensibler Daten mit hohem Risiko (Art. 35 DSGVO).

Verarbeiten Sie personenbezogene Daten geschäftsmäßig, um sie zu übermitteln, oder für Markt- oder Meinungsforschung?

Zum Beispiel Adresshandel, Datenvermittlung oder Umfrageinstitute.

Gehört Ihr Unternehmen zu einer Unternehmensgruppe oder einem Konzern?
Haben Sie bereits eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten benannt?

Ergebnis …

Was Ihnen auffallen sollte

Diese Pflichten gelten dann

Eine Einschätzung auf Grundlage Ihrer Angaben, keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Bewertung wenden Sie sich an Ihre Rechtsberatung.

Die vollständige Auswertung als PDF

Wir senden Ihnen Ihr Ergebnis mit allen Pflichten, Fundstellen und Ihren Antworten. Auf Wunsch zeigen wir Ihnen in einem kurzen Gespräch, wie preeco | datenschutz die Arbeit Ihrer oder Ihres Datenschutzbeauftragten unterstützt.

  • Ergebnis und Pflichten mit Fundstelle in DSGVO und BDSG
  • Ihre offenen Punkte mit konkreten nächsten Schritten
  • Ihre Antworten zum Weitergeben an Geschäftsführung oder Rechtsberatung

Datenschutz
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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Nach § 38 Abs. 1 BDSG, sobald in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Unabhängig von der Größe gilt die Pflicht bei einer Kerntätigkeit mit umfangreicher Überwachung oder sensiblen Daten (Art. 37 DSGVO), bei Verarbeitungen, die eine Datenschutz-Folgenabschätzung erfordern, und bei geschäftsmäßiger Datenübermittlung oder Markt- und Meinungsforschung.

Entscheidend ist, ob jemand ständig mit personenbezogenen Daten am Computer arbeitet, nicht die Art des Vertrags. Nach Auffassung der Aufsichtsbehörden zählen auch Inhaberinnen und Inhaber sowie Auszubildende mit.

Beides ist zulässig (Art. 37 Abs. 6 DSGVO). Wichtig ist die Fachkunde und dass kein Interessenkonflikt entsteht: Wer über Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheidet, etwa die Geschäftsführung, kommt in der Regel nicht in Frage. Eine intern benannte Pflicht-Datenschutzbeauftragte oder ein Pflicht-Datenschutzbeauftragter ist besonders vor Kündigung geschützt.

Nein. Der Check ist eine Einschätzung auf Grundlage Ihrer Angaben und nennt zu jedem Punkt die Fundstelle im Gesetz. Für eine verbindliche Bewertung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an Ihre Rechtsberatung.