Meldesystem. Digital. Vertraulich.
Die mandantenfähige Software preeco | hinweisgeber ermöglicht Ihnen als interne oder externe Ombudsperson, vertrauliche Hinweise nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und der EU Whistleblower-Richtlinie digital entgegenzunehmen und vertraulich oder anonym mit Hinweisgebenden zu kommunizieren.
So sieht es aus: Das Meldeformular von preeco | hinweisgeber
Das Video zeigt Ihnen das preeco | hinweisgeber Meldeformular aus Sicht einer meldenden Person.
preeco | hinweisgeber hat in einem ausführlichen Test der Redaktion von trusted.de die Note 1,2 erreicht.
Digitales Hinweismanagement
preeco | hinweisgeber ist eine einfach zu bedienende Plattform für hinweisgebende Personen und Ombudspersonen mit großem Funktionsumfang
Compliance Gewinn
Durch Hinweisgeber werden Ihnen wertvolle Informationen übergeben, welche zur Verhinderung von hohen Folgekosten beitragen können
Sicheres Hosting
Ihre Lizenz für preeco | hinweisgeber wird immer auf einem eigenen virtuellen Server in einem ISO 27001 zertifizierten Rechenzentrum in Deutschland gehostet
Regelkonformität ganz einfach erreichen.
Mit preeco | hinweisgeber als Software as a Service (SaaS) ist Ihr eigenes Hinweisgebersystem in wenigen Schritten einsatzfertig.
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preeco | hinweisgeber bestellen
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Das Angebot für Ihr neues Hinweisgebersystem erhalten Sie ganz einfach über unsere Preise-Seite. Ihren preeco | hinweisgeber stellen wir Ihnen werktags in der Regel innerhalb von 48 Stunden bereit.
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Meldekanal einrichten
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Die Einrichtung Ihrer Organisation und des dazugehörigen Meldeformulars erledigen Sie oder Ihre Ombudsperson schnell und einfach durch Ausfüllen der nötigen Informationen im Administrationsbereich.
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Hinweise annehmen
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Direkt nach der Einrichtung steht Ihr Meldeformular zur Verfügung und kann von Hinweisgebenden für Meldungen an Sie genutzt werden. Sie werden automatisch über alle eingehenden Hinweise informiert.
WBX Whistleblowing Experte setzt auf preeco
Das Komplettangebot für die Umsetzung Ihrer Meldestelle
So konfigurieren Sie Ihr Meldeformular ganz einfach
Das Video zeigt Ihnen die Möglichkeiten zur Anpassung des Meldeformulares in preeco | hinweisgeber
Entwickelt für
interne und externe Ombudspersonen und Compliance-Officers
Unser Hinweisgebersystem wurde speziell entwickelt, um Ihnen zu ermöglichen, einfach und effizient einen sicheren, digitalen Meldekanal im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes und der EU Whistleblower-Richtlinie zu schaffen.
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Externe Ombudspersonen
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Als externer Compliance-Profi nehmen Sie Meldungen für mehrere Kunden-Organisationen entgegen. Mandantenfähigkeit, ein schneller Wechsel zwischen den Organisationen und eine übersichtliche, einfache Kommunikation mit Hinweisgebenden stehen dabei im Vordergrund.
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Interne Ombudspersonen
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Als interner Compliance-Officer einer Organisation möchten Sie selbst einen internen Meldekanal einrichten. Minimierter Aufwand, Vertraulichkeit, Zugriffsschutz und eine sofortige Information über neue Hinweise und Nachrichten sind dabei essentiell.
Erfolgsgeschichte: KEDUA GmbH und preeco
Vorteile digitaler Meldekanal
Durch die Implementierung eines digitalen Meldekanals halten Sie gesetzliche Vorgaben ein und bieten eine sichere und anonyme Meldestelle für Vorfälle in Ihrer Organisation. Fördern Sie noch heute das Vertrauen Ihrer Mitarbeitenden und Stakeholder mit preeco | hinweisgeber.
Einhaltung der EU Richtlinie
Mit der Implementierung eines Hinweisgebersystems werden die Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes und der EU Hinweisgeber-Richtlinie umgesetzt.
Anonymität schaffen
Die Möglichkeit der anonymen Hinweisabgabe fördert die Bereitschaft der Meldung eines Vorfalls durch Ihre Mitarbeitenden.
Schutz vor finanziellen Verlusten
Beugen Sie mithilfe unseres Hinweisgebersystems frühzeitig finanziellen Schäden vor.
Vorsorge statt Nachsorge
Die Erfahrungen aus erhaltenen Hinweisen helfen Ihnen dabei rechtzeitig präventive Maßnahmen einzuleiten.
Hinweisgeberschutz für Schulen
als Komplettangebot auf Basis von preeco | hinweisgeber
Für wen sind das Hinweisgeberschutzgesetz und die EU Whistleblower-Richtlinie relevant?
Das Hinweisgeberschutzgesetz setzt die EU Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht in Deutschland um und verpflichtet alle Unternehmen und andere juristische Personen ("Beschäftigungsgeber") mit mehr als 50 Mitarbeitenden dazu, interne Meldekanäle zu schaffen. Diese sollen Hinweisgebenden eine vertrauliche, auf Wunsch auch anonyme Möglichkeit geben, Missstände aufzuzeigen. Dabei werden Hinweisgebende durch die Bestimmungen des Gesetzes und der Richtlinie vor Repressalien geschützt.
Für öffentlich-rechtliche Einrichtungen, Behörden und Gemeinden gilt hierbei gegebenenfalls Landesrecht und es bestehen teilweise besondere Regelungen.
Gesetz und Richtlinie finden Anwendung auf:
Unternehmen und juristische Personen
> 250 Mitarbeitende ab 12/2021
> 50 Mitarbeitende ab 12/2023
Gemeinden
Nach jeweiligem Landesrecht.
Behörden
Nach Bundes- oder Landesrecht
Öffentlich-rechtliche Einrichtungen
Nach Bundes- oder Landesrecht
Hinweisgeberschutz für Schulen
als Komplettangebot auf Basis von preeco | hinweisgeber
Jetzt informieren
Anforderungen an einen digitalen Meldekanal
Ein Meldekanal nach Maßgabe des Hinweisgeberschutzgesetzes und der EU Whistleblower-Richtlinie muss sicher eingerichtet und betrieben werden, im Sinne von Vertraulichkeit bzw. Anonymität und im Sinne der Einhaltung der DSGVO.
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Mit preeco | hinweisgeber müssen Sie sich um die technische Umsetzung keine Gedanken machen und können sich voll und ganz auf Ihre Verantwortung als Ombudsperson und die Bearbeitung der Hinweise konzentrieren.
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Als Software as a Service (SaaS) wird preeco | hinweisgeber ständig weiterentwickelt und an die aktuellen Anforderungen und Gegebenheiten angepasst. Weitere Funktionen zur Unterstützung der Bearbeitung werden im engen Austausch mit unseren Nutzer:innen integriert und optimiert.
Wir sind für Sie da.
Vereinbaren Sie jetzt gleich Ihren persönlichen Online-Beratungstermin! Wir präsentieren Ihnen gerne die Software und besprechen Ihre Anforderungen - natürlich individuell und kostenlos.
Ihr persönlicher Ansprechpartner
Andreas Hartmann
Geschäftsführer