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AGB – preeco GmbH - preeco

Allgemeine Geschäftsbedingungen der preeco GmbH

Stand 29.06.2022

Vertragsparteien und Vertragsgegenstand

Vertragsparteien

Diese AGB regeln das rechtliche Verhältnis zwischen der preeco GmbH, Magirus-Deutz-Straße 14, 89077 Ulm (nachfolgend "preeco" genannt) und deren Nutzern (nachfolgend "Kunden" genannt) über die Nutzung der Software von preeco und damit verbundener Lösungen und Dienstleistungen.

Vertragsgegenstand

preeco erbringt für seine Kunden Software-as-a-Service-Leistungen (kurz: SaaS-Leistungen, nachfolgend „Software“) über das Medium Internet im Bereich der Anwendungssoftware. Gegenstand des Vertrags ist die Überlassung von Softwareanwendungen im Abonnement zur Nutzung über das Internet oder anderen Medien und die Speicherung von Daten des Kunden auf Servern der von preeco genutzten Rechenzentren.

Alle vertragsrelevanten Informationen sind digital auf unserer Internetseite www.preeco.de abrufbar.

Gewerbliche Nutzung

preeco bietet die Software und alle damit zusammenhängenden Lösungen und Dienstleistungen ausschließlich Unternehmen, Datenschutzbeauftragten, Rechtsanwaltskanzleien sowie allen anderen natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die gemäß § 14 BGB bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln, an (B2B). Mit der Aktivierung eines Abonnements bestätigt der Kunde, die Software ausschließlich für gewerbliche Zwecke zu nutzen.

Vertragslaufzeit, Vertragsänderungen und Kündigung

Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss kommt durch Bestellung auf der Website www.preeco.de oder Upgrade innerhalb der von preeco zur Verfügung gestellten Software zustande.

Vertragslaufzeit

Die Vertragslaufzeit eines kostenpflichtigen Softwarepakets richtet sich nach der in der Bestellung ausgewählten Laufzeit.

Die Vertragslaufzeit beginnt mit Vertragsabschluss und verlängert sich anschließend automatisch bei Vertragsende:

  • Bei monatlichen Vertragslaufzeiten erfolgt die automatische Verlängerung jeweils um einen Monat
  • Bei jährlichen Vertragslaufzeiten erfolgt die automatische Verlängerung jeweils um ein Jahr

Vertragsänderungen

Eine Erhöhung der Vertragslaufzeit (monatlich auf jährlich) oder der Wechsel in ein höheres Leistungspaket ("Upgrade") ist jederzeit möglich, eine Reduzierung der Vertragslaufzeit (jährlich auf monatlich) eines Pakets oder der Wechsel in ein niedrigeres Leistungspaket ("Downgrade") ist nur mit Wirkung zum Ende einer monatlichen oder jährlichen Vertragslaufzeit möglich.

Im Falle eines Upgrades des bestellten Leistungspakets werden die neu entstandenen oder zusätzlich entstandenen Gebühren in Rechnung gestellt.

Es gelten die aktuell ausgewiesenen Preise und Vertragslaufzeiten auf unserer Website (www.preeco.de) bzw. in der Applikation.

Kündigung

Ordentliche Kündigung

Die ordentliche Kündigung eines Vertrags ist abhängig von der Auswahl des Leistungspakets des Kunden.

Testversionen

Testversion werden automatisch nach 30 Tagen gekündigt und die Daten unwiderruflich gelöscht.

Kostenpflichtige Softwarepakete

Beide Parteien können die Nutzung der Software im Anwendungsfall eines kostenpflichtigen Softwarepakets ohne Einhaltung einer Frist zum jeweiligen Ende der Laufzeit ordentlich kündigen.

Außerordentliche Kündigung

preeco behält sich das Recht vor, den Zugriff des Kunden auf die Software mit Benachrichtigung binnen einer Frist von sieben Tagen außerordentlich zu kündigen, wenn:

  • Der Kunde gegen diese AGB verstoßen hat
  • Der Kunde die Software auf eine Art und Weise nutzt, aus der preeco oder anderen Nutzern ein reales Schadens- oder Verlustrisiko entstehen würde
  • Bei Verzug von Zahlungspflichten mit mindestens einmonatigem Verzug und erfolglosem Mahnverfahren
  • Unter Ankündigung der Vertragsauflösung, bei einem insolvenzbedingten Zahlungsausfall
  • Bei Widerspruch gegen Änderungen dieser AGB

Über die mit dem Kunden-Konto verknüpfte E-Mail-Adresse fordert preeco den Kunden rechtzeitig im Voraus dazu auf, die betreffende Aktivität einzustellen bzw. die weitere Nutzung seines Kontos zu validieren. Sollte der Kunde im Anschluss an diese Aufforderung nicht die erforderlichen Schritte unternehmen, wird der Zugriff auf die Software sofort gesperrt oder beendet.

In folgenden Fällen erfolgt keine vorherige Benachrichtigung des Kunden durch preeco bei einer Kündigung mit sofortiger Wirkung:

  • bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen diese AGB,
  • wenn dies eine gesetzliche Haftung für preeco nach sich ziehen oder
  • die Fähigkeit von preeco beeinträchtigen würde, die Software für andere Nutzer bereitzustellen, oder
  • wo preeco dies von Gesetzes wegen untersagt ist

Kündigungserklärung

Die Kündigung des Vertrags kann durch den Kunden durch Durchführung der entsprechenden Aktion (Erklärung des Kunden durch die Betätigung des Kündigen-Buttons innerhalb der Software) erfolgen. preeco ist berechtigt die Kündigung schriftlich per E-Mail durchzuführen.

Zahlungsbedingungen

Rechnungsstellung

Soweit nicht anders in der Bestellung festgelegt, stellt preeco die Nutzungsgebühr zu Vertragsbeginn und sodann zu Beginn einer jeden Verlängerungslaufzeit in Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt digital durch den Versand per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse. Der Kunde hat die Aktualität seiner E-Mail-Adresse und den Zugang zu dessen Postfach sicherzustellen. Etwaige Zahlungsverzüge und/oder -ausfälle durch ein derartiges Verschulden des Kunden, können mit einem Mahnverfahren, einer Sperrung oder einer Kündigung geahndet werden.

Nutzungsgebühr und Fälligkeit

Der Kunde schuldet preeco für die Nutzungsrechte an der Software und die Bereitstellung der Serverleistungen während der Vertragslaufzeit, die in der Bestellung festgelegte wiederkehrende Nutzungsgebühr. Soweit nicht anderweitig zwischen den Parteien vereinbart, ist der vollständige Zahlungsbetrag mit Rechnungsstellung fällig.

Zahlungsarten

Die Zahlung des Rechnungsbetrags kann per SEPA-Lastschrift oder Rechnung erfolgen. Der Kunde ist verpflichtet, alle fälligen Preise und Gebühren gemäß der auf dem Rechnungsbeleg aufgeführten Zahlungsbedingungen zu bezahlen.

Die aufgeführten Preise enthalten grundsätzlich keine Umsatz-, Gebrauchs-, Mehrwert- oder sonstige Steuern (geltende Quellensteuern); die Entrichtung dieser Steuern liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Jegliche Bank- oder Kreditkartengebühren hat der Kunde zu tragen.

Preise und Preisänderungen

preeco ist berechtigt, die Nutzungsgebühr in angemessener Weise mit Wirkung zum Ende einer Vertragslaufzeit anzuheben. Diese Preisänderung hat preeco spätestens 30 Tage vor dem Ende einer Laufzeit anzukündigen. Nach Ankündigung kann der Kunde binnen 14 Tagen der Anhebung widersprechen. Der Widerspruch hat in Textform (E-Mail) an support@preeco.de zu erfolgen. Im Falle eines Widerspruchs endet der Vertrag mit preeco zum Ende der aktuell laufenden Vertragslaufzeit. Widerspricht der Kunde der Anhebung nicht, so gilt dies als Zustimmung und der Vertrag verlängert sich unter Anpassung des Preises automatisch. Auf die Auswirkung des Widerspruchs bzw. Schweigens wird preeco den Kunden in der o.g. Ankündigung hinweisen.

Zahlungsverzug oder Zahlungsausfall

Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht nach und verursacht somit einen Zahlungsverzug oder Zahlungsausfall, gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die §§ 286 – 288 BGB.

Rücklastschrift

Verursacht der Kunde durch die nicht ausreichende Deckung seines Kontos eine Rücklastschrift, so ist preeco berechtigt die angefallenen Gebühren der Lastschrift/Rücklastschrift an den Kunden zur Zahlung weiterzugeben und eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 EUR netto zzgl. MwSt. an den Kunden zu verrechnen.

Mahnverfahren und Mahngebühren

Nach einer erfolglosen ersten Zahlungserinnerung ist preeco berechtigt eine angemessene Gebühr ab der zweiten Mahnung zu erheben.

Rechte und Pflichten von preeco

Softwareüberlassung

preeco stellt dem Kunden für die Vertragslaufzeit die gebuchte Software in der jeweiligen aktuellen Version über das Internet zur Nutzung zur Verfügung. Zu diesem Zweck speichert preeco die Software auf einem Server, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist.

Updates und Upgrades

Updates und Upgrades in Form von Erweiterungen und Fehlerbehebungen an der Software sind bei jeder Überlassung im Abonnement inklusive, soweit dies nicht anderweitig vertraglich oder in der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Software geregelt ist. preeco überwacht laufend die Funktionstüchtigkeit der Software und beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten schnellstmöglich sämtliche Softwarefehler, die die Nutzung der Software einschränken oder unmöglich machen.

Freistellung von Ansprüchen Dritter

preeco ist von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Leistungen von preeco durch den Kunden beruhen, mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Software von preeco verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von preeco.

Rechtevorbehalt

preeco behält sich sämtliche Rechte und Ansprüche an der Software (und an den durch preeco bereitgestellten Software-Updates) vor, sowie an allen Kopien, Änderungen und abgeleiteten Versionen der Software, insbesondere sämtliche Patent- und Urheberrechte, Rechte an Geschäftsgeheimnissen und Marken, sowie alle gewerblichen oder sonstigen Schutzrechte oder Rechte des geistigen Eigentums.

Serverleistung

preeco ist bereit, dem Kunden die entsprechenden Serverleistungen zur Verfügung zu stellen, welche für die ordnungsgemäße Nutzung der Software notwendig sind. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Serverleistungen gegebenenfalls aufgrund technischer Schwierigkeiten zeitweilig unterbrochen werden.

Die Internetverbindung zwischen dem Kunden und dem Rechenzentrum und die hierfür erforderliche Hard- und Software sind nicht Teil der Leistungen von preeco. Die hierfür entstehenden Kosten trägt der Kunde.

Support

preeco stellt für den Kunden einen Online-Support zur Verfügung. Dieser wird zur Unterstützung bei der Nutzung und dem Erhalt von Feedback zu der Software bereitgestellt. Eine Supportanfrage kann per E-Mail rund um die Uhr oder telefonisch und online im Chat zu den Kontaktzeiten erfolgen. Ausgenommen von der Supportzeit sind alle Zeiten außerhalb der Kontaktzeiten, sowie alle gesetzlichen Feiertage in Deutschland/Baden-Württemberg. Die Antwortzeit bei einer Kontaktaufnahme per E-Mail beträgt i.d.R. ca. 12 Stunden und bezieht sich nur auf die Zeiten, in denen der Support von preeco erreichbar ist.

Der Support von preeco erstreckt sich nicht auf die juristische Beratung.

Die Kontaktzeiten und die entsprechenden Kontaktdaten für E-Mail und Telefon sind zu finden unter www.preeco.de. Der Chat erscheint nach Verfügbarkeit zu den o.g. Kontaktzeiten auf der preeco Website und in der bereitgestellten Software.

Rechte und Pflichten des Kunden

Nutzungsrecht

preeco stellt dem Kunden die im Rahmen des gebuchten Pakets beschriebenen Funktionen für die Dauer des Software-Abonnements via Online-Zugang zur Verfügung. preeco räumt damit dem Kunden das einfache, nicht ausschließliche, zeitlich und räumlich begrenzte, nicht übertragbare Nutzungsrecht ein, die Software im Rahmen des in der Bestellung festgelegten Nutzungsumfangs auszuführen und zu nutzen.

Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Eingabe und Übermittlung der Daten in die Software ordnungsgemäß, vollständig und wahrheitsgemäß erfolgt.

Nutzungsbeschränkung

Der Kunde verpflichtet sich, die Software vertragsgemäß zu nutzen und die Software im Ganzen oder in Teilen nicht an Dritte zu übertragen, zu verkaufen, zu vermieten, zu leasen, zu sublizenzieren, zu verleihen oder anderweitig zu überlassen.

Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software mit anderen Computerprogrammen zu verbinden.

Eine Nutzung der Software über den vertraglich vereinbarten Nutzungsumfang hinaus ist verboten. Der Kunde verpflichtet sich eine solche Nutzung zu unterlassen.

Dem Kunden ist der Vertragsabschluss unter Angabe von fiktiven Daten (z.B. Phantasiefirmen, falsche Mitarbeiterzahl, falsche Umsatzangaben, falsche Anschrift, usw.) nicht gestattet, ebenso wie die gleichzeitige, mehrfache Registrierung einer Testversion für ein bereits angelegtes Unternehmen.

Missbräuchliche Nutzung

Der Kunde verpflichtet sich, die Software nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere die nationalen und internationalen Urheber- und Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte sowie die sonstigen gewerblichen Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten. Ferner darf der Kunde keine Daten in das System einbringen, die einen Computer-Virus (infizierte Software) enthalten, sie nicht in einer Art und Weise benutzen, welche die Verfügbarkeit der Software für den Kunden selbst oder andere Kunden negativ beeinflusst. Der Kunde ist nicht berechtigt die Software zurück zu entwickeln (reverse engineering), zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu modifizieren, zu vervielfältigen oder jeglichen Teil der Software zu benutzen, um eine separate Applikation zu erstellen. Der Kunde verpflichtet sich, soweit nicht anderweitig schriftlich von preeco gestattet, die Software nicht in irgendeiner Art und Weise zu kopieren oder daraus abgeleitete Werke zu erstellen, nicht zu versuchen, technische Nutzungsbeschränkungen an der Software zu umgehen, zu deaktivieren oder zu vereiteln.

Unbefugter Zugriff

Der Kunde verpflichtet sich, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Dazu gehört maßgeblich das Passwort geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen. Darüber hat der Kunde auch seine Nutzer zu informieren. Der Kunde ist selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der Software erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich. Dies umfasst insbesondere die Erstellung und die Pflege der Benutzerkonten sowie deren Stammdaten.

Folgen bei einem Verstoß gegen die erlaubte Nutzung

Verstößt der Kunde gegen eine der vorstehenden Bestimmungen dieser AGB werden sämtliche im Rahmen der Nutzungsvereinbarung erteilten Nutzungsrechte sofort unwirksam und fallen automatisch an preeco zurück. In jedem Fall hat der Kunde die Nutzung der Software unverzüglich und vollständig einzustellen. preeco ist berechtigt, den Zugang zur Software zu sperren oder in schwerwiegenden Fällen außerordentlich zu kündigen. Weitere Ansprüche von preeco bleiben unberührt.

Haftung des Kunden bei Pflichtverletzungen

Der Kunde ist verpflichtet, die Nutzer rechtzeitig vor Beginn der Nutzung über die Einzelheiten dieses Vertrages, insbesondere über die Rechte und Pflichten nach Maßgabe dieses Vertrags zu unterrichten. Der Kunde haftet für alle Pflichtverletzungen seiner Nutzer sowie sonstiger Dritter, die Pflichtverletzungen in der vom Kunden beherrschbaren Sphäre begehen, soweit er nicht den Nachweis führt, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

Einholen der Einwilligung eines Dritten

Soweit der Kunde im Rahmen der Nutzung der Leistungen von preeco personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift, ist die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einzuholen. Ferner ist der Kunde verpflichtet sicherzustellen, dass, wenn er Daten Dritter (Mitarbeiter, Kunden des Kunden, etc.) durch die Software auslesen lässt, eine solche Nutzung nicht ohne Zustimmung dieses Dritten vorgenommen wird, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

Datenschutz und Datensicherheit

Datenschutz

preeco hält sich sowohl an die nationalen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetz-neu (BDSG-neu), sowie an die internationalen Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Eine exakte Beschreibung hinsichtlich der Erfassung, Verarbeitung und Verwendung der personenbezogenen Daten des Kunden durch preeco, ist in der Datenschutzerklärung (www.preeco.de/datenschutz) zu finden.

Für Unternehmen, die ebenfalls der EU-DSGVO unterstehen, wird eine Vereinbarung zu Auftragsverarbeitung ("AVV") zwischen preeco und dem Kunden geschlossen.

preeco erfasst, verarbeitet und verwendet Kundendaten nur für die Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses. Kundendaten werden nicht ohne vorherige Zustimmung an Dritte weitergegeben. Daten ohne Personenbezug oder anonymisierte bzw. pseudonymisierte Daten können automatisch erfasst werden, um die Funktionalität der Software zu verbessern.

Datenverschlüsselung

Sämtlicher Datenverkehr bei der Nutzung der von preeco angebotenen Softwareprodukte wird über das HTTPS Protokoll verschlüsselt.

Datensicherheit

preeco verpflichtet sich, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust, unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten und gegen die unbefugte Veränderung der Daten des Kunden zu treffen.

Haftung

Haftung im Falle von Testversionen und unentgeltliche Überlassung

Im Fall der unentgeltlichen Überlassung und der kostenlosen Testversion, wird die Software wie sie ist, ohne Gewährleistung jeglicher Art zur Verfügung gestellt.

Für Nutzer unentgeltlich überlassener Software und der kostenlosen Testversion gelten in Abweichung der Haftungsbeschränkungen eines entgeltlichen preeco Softwarepakets vorrangig die Bestimmungen über die Leihe (§§ 598 ff. BGB). Insbesondere, jedoch nicht abschließend ist die Haftung gemäß § 599 BGB auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und die Mängelhaftung von preeco gemäß § 600 BGB auf Arglist beschränkt. Ferner gilt sowohl das einschlägige Kündigungsrecht aus § 605 BGB sowie die verkürzte Verjährung von sechs (6) Monate nach § 606 BGB.

Mängelhaftung

preeco wird die Software frei von Sach- und Rechtsmängeln bereitstellen und während der Vertragslaufzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Die Pflicht zur Erhaltung der Software beinhaltet nicht die Anpassung der Software an neue Betriebssysteme oder Betriebssystemversionen, die Anpassung an den Funktionsumfang konkurrierender Produkte oder die Herstellung der Kompatibilität zu neuen Datenformaten. preeco gibt keine Gewähr dafür, dass die Software trotz größtmöglicher Sorgfalt frei von Mängeln, Fehlern, Bugs und vorübergehenden Serverausfällen ist, insbesondere, wenn deren Ursache außerhalb der technischen Ressourcen, des Leistungsumfangs oder des Verantwortungsbereichs von preeco liegen. Sämtliche Mängelansprüche gegen preeco verjähren innerhalb von zwölf (12) Monaten. Dies gilt nicht im Falle von Mängelansprüchen soweit preeco kraft Gesetzes zwingend haftet. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird ausgeschlossen.

Der Kunde kann Minderungs- und Rücktrittsrechte erst geltend machen, wenn eine Nacherfüllung erfolglos war.

Nacherfüllung

Sollte wider Erwarten ein Mangel auftreten, wird preeco den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen. preeco ist zudem berechtigt, dem Kunden vorübergehend Fehlerumgehungsmöglichkeiten aufzuzeigen und den Mangel später durch Anpassung der Software oder Serverleistung zu beseitigen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist. Eine Kündigung des Kunden gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn preeco ausreichende Gelegenheiten zur Mängelbeseitigung gegeben wurden und diese fehlgeschlagen sind.

Minderungsansprüche

Bei Vorliegen eines durch preeco verschuldeten Mangels, ist der Kunde berechtigt, zunächst die Beseitigung des Fehlers zu verlangen und sofern die Beseitigung des Fehlers nicht binnen vier (4) Wochen nach der Anzeige erfolgt ist, hat der Kunde einen Anspruch auf eine angemessene Minderung der Nutzungsgebühr für die Dauer des vorliegenden Fehlers.

Rücktritt vom Vertrag

Sollte die Nacherfüllung erfolglos bleiben und ist eine weitere Nacherfüllung dem Kunden oder preeco aufgrund von zu hohem wirtschaftlichem oder finanziellem Aufwand nicht zumutbar, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten. Nach dem Rücktritt hat der Kunde die Nutzung der Software einzustellen und preeco den anteiligen Geldbetrag, der zum Zeitpunkt des Rücktritts noch nicht von Kunden "genutzt" wurde und welcher noch bis zum Ende der aktuellen Vertragslaufzeit ausstehen würde, zurückzuzahlen.

Haftungsbeschränkung

preeco haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, welche vorsätzlich oder grob fahrlässig von preeco verursacht wurden und bei leichter Fahrlässigkeit lediglich, wenn es um eine Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten, also der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags zwischen preeco und seinem Kunden überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflichten) geht. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalspflicht ist die Haftung von preeco zudem auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Sofern ein Schaden von beiden Parteien verursacht wurde, ist das Mitverschulden des Kunden zu berücksichtigen. Im Übrigen ist die Haftung von preeco unabhängig von deren Rechtsgrund ausgeschlossen, außer preeco haftet kraft Gesetzes zwingend, insbesondere wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit einer Person, bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft für alle darauf zurückzuführenden Schäden, für das arglistige Verschweigen eines Mangels oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Die vorstehenden Regelungen der Haftungsbeschränkung gelten auch zugunsten der Mitarbeiter von preeco. Unbeschadet der Vorschriften dieses Paragrafen, haftet preeco nicht für Schäden, die dem Kunden daraus entstehen, dass dieser selbst einer seiner Kontrollpflichten nicht nachgekommen ist.

Geheimhaltung

Geheimhaltung von preeco

preeco verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung des Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art, außer dem vertraglichen Zweck, zu verwenden.

Geheimhaltung des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, die Software vor einem unberechtigten Zugriff oder Zugang durch Dritte zu schützen und hat sicherzustellen, dass keine Kopie, Veröffentlichung oder sonstige Form der Preisgabe des Materials (einschließlich Software), insgesamt oder in Teilen, erfolgt, es sei denn, dies ist nach der Nutzungsvereinbarung zulässig. Der Kunde erkennt an, dass die Software wertvolle vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse enthält und dass deren unberechtigte Nutzung und/oder unberechtigte Kopien einen Schaden für preeco darstellen können. Vertraulich im Sinne dieser Vereinbarung sind alle Informationen, die von preeco als solche gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber preeco, alle vertraulichen Informationen, die ihm im Vorfeld und/oder im Rahmen der Ausführung dieser Vereinbarung bekannt wurden oder werden, geheim zu halten, insbesondere jeden Zugang Dritter zu diesen Informationen zu vermeiden. Der Kunde hat sämtliche durch ihn berechtigte Nutzer, Mitarbeiter und Angestellte, soweit sie hierzu nicht bereits aufgrund ihres Arbeitsvertrages verpflichtet sind, zur Geheimhaltung in dem hier definierten Umfang zu verpflichten.

Urheberrechte und Markenrechte

An sämtlichen Dokumenten, Grafiken und sonstigen Unterlagen behält sich preeco seine eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von preeco Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag von preeco nicht erteilt wird, diesem auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Etwaige Kennzeichnungen an der Software mit Bezug auf Urheberrechtsvermerke, Marken oder Seriennummern dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.

Die eingetragene Marke "preeco" bzw. die dazugehörige Software/Online-Plattform preeco.de ist ein Internetdienst der: preeco GmbH, Magirus-Deutz-Straße 14, 89077 Ulm, Deutschland.

Schlussbestimmungen

Salvatorische Klausel

Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB als nichtig oder unwirksam erachtet werden sollte/n, bleibt die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen dadurch unberührt. Die nichtige bzw. unwirksame Bestimmung wird in diesem Falle durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige, rechtmäßige Bestimmung ersetzt.

Geltendes Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von preeco in Ulm.

Änderungen der AGB

preeco behält sich vor, diese AGB jederzeit für die Zukunft zu ändern. Diese Änderungen werden rechtzeitig, jedoch spätestens 30 Tage vor Inkrafttreten schriftlich kommuniziert (eine E-Mail ist ausreichend). Durch die Weiterbenutzung der Software nach Inkrafttreten der geänderten AGB erklärt sich der Kunde mit diesen einverstanden. Der Kunde hat die Möglichkeit vorab den Änderungen in Textform (E-Mail an support@preeco.de) ab Zugang der Mitteilung bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den Änderungen dieser AGB, wird die von der Änderung betroffene Vereinbarung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Woche außerordentlich gekündigt. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen.

Ausschließliche Geltung

Soweit diesen nicht ausdrücklich zugestimmt wurde, werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden kein Vertragsbestandteil und entfalten somit keine rechtliche Wirkung gegenüber preeco.